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Ratgeber

Nebenverdienst und Steuern: So versteuern Sie Ihre Nebeneinkünfte richtig

Sarder Iftekhar28 February 20268 min read
Person arbeitet am Laptop an einem Nebenprojekt

Sie haben einen festen Job, aber verdienen sich nebenbei noch etwas dazu? Damit sind Sie nicht allein. Immer mehr Menschen in Deutschland haben einen Nebenverdienst — ob als Freelancer, mit einem kleinen Online-Shop, als Nachhilfelehrer oder als Fahrer für einen Lieferdienst. Das Extra-Geld ist toll, aber irgendwann stellt sich die Frage: Was muss ich davon eigentlich versteuern?

Die Antwort ist leider nicht immer ganz einfach, denn es kommt darauf an, wie viel Sie verdienen, auf welche Art, und ob Sie schon einen Hauptjob haben. In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Regeln — klar und ohne Fachchinesisch.

Nebeneinkünfte: Wann müssen Sie Steuern zahlen?

Grundsätzlich gilt: Alle Einkünfte sind steuerpflichtig. Das Finanzamt unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebenjob. Egal ob Sie 500 Euro oder 50.000 Euro nebenbei verdienen — das Finanzamt möchte seinen Anteil.

Aber es gibt eine wichtige Ausnahme: die Freigrenze von 410 Euro. Wenn Ihre gesamten Nebeneinkünfte (also der Gewinn, nicht der Umsatz) im Jahr unter 410 Euro liegen, müssen Sie darauf keine Einkommensteuer zahlen und die Einkünfte auch nicht in der Steuererklärung angeben. Liegen sie zwischen 410 und 820 Euro, greift eine Härteausgleichsregelung, die die Steuerbelastung abmildert.

Wichtig: Bei einem Minijob (bis 538 Euro pro Monat) neben dem Hauptjob gelten andere Regeln. Der Minijob wird pauschal vom Arbeitgeber versteuert und taucht in Ihrer Steuererklärung gar nicht auf. Mehr dazu finden Sie in unserem Minijob-Rechner.

Selbständiger Nebenverdienst: Gewerbe oder Freiberuf?

Wenn Sie neben Ihrem Hauptjob selbständig Geld verdienen, müssen Sie klären, ob es sich um eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Das ist wichtig, weil unterschiedliche Regeln gelten.

Freiberuflich sind Sie, wenn Sie eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben. Typische Beispiele: Nachhilfelehrer, Texter, Grafiker, Programmierer, Übersetzer, Musiker, Berater. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und zahlen keine Gewerbesteuer.

Gewerblich ist so ziemlich alles andere: Online-Handel, Handwerk, Gastronomie, Vermittlung, Dienstleistungen aller Art. Hier müssen Sie ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Nutzen Sie unseren Gewerbeanmeldungs-Rechner, um die Kosten und Pflichten zu überblicken.

In beiden Fällen müssen Sie dem Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Das geht über ELSTER und ist in 20 Minuten erledigt. Das Finanzamt teilt Ihnen dann eine Steuernummer zu.

Welche Steuern fallen an?

Je nach Verdienst und Art der Tätigkeit können verschiedene Steuern anfallen:

Einkommensteuer: Ihr Nebenverdienst wird zu Ihrem Haupteinkommen addiert. Auf das Gesamteinkommen zahlen Sie dann den entsprechenden Steuersatz. Da Ihr Hauptjob Sie schon in eine bestimmte Steuerstufe bringt, wird der Nebenverdienst oft mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert. Das können schnell 35 bis 42 Prozent sein. Berechnen Sie Ihren Steuersatz mit dem Einkommensteuerrechner.

Gewerbesteuer: Nur bei gewerblicher Tätigkeit und nur, wenn Ihr Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Für die meisten Nebenjobber ist das kein Thema. Aber wenn Ihr Nebenverdienst wächst, sollten Sie das im Blick behalten. Unser Gewerbesteuer-Rechner hilft bei der Berechnung.

Umsatzsteuer: Wenn Ihr Jahresumsatz (Achtung: Umsatz, nicht Gewinn!) unter 22.000 Euro liegt, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen und müssen keine Umsatzsteuer erheben und abführen. Das vereinfacht die Buchhaltung enorm. Unser Kleinunternehmer-Rechner zeigt Ihnen, ob Sie die Regelung nutzen können.

Welche Ausgaben können Sie absetzen?

Gute Nachricht: Auf Ihren Nebenverdienst zahlen Sie nur Steuern auf den Gewinn — also Einnahmen minus Ausgaben. Alles, was Sie für Ihren Nebenjob ausgeben, können Sie absetzen:

  • Arbeitsmittel: Laptop, Software, Werkzeug, Material
  • Fahrtkosten: Zum Kunden, zum Lieferanten, zur Post. Nutzen Sie unseren Reisekosten-Rechner für die korrekte Berechnung.
  • Homeoffice: Anteilige Miete, Strom, Internet, wenn Sie ein Arbeitszimmer nutzen. Unser Homeoffice-Rechner hilft Ihnen.
  • Telefon und Internet: Der berufliche Anteil
  • Weiterbildung: Kurse, Bücher, Seminare
  • Versicherungen: Berufshaftpflicht, Rechtsschutz (beruflicher Teil)

Sammeln Sie alle Belege sorgfältig. Am besten nutzen Sie eine einfache Excel-Tabelle oder eine Buchhaltungs-App. Unser Betriebsausgaben-Rechner kann Ihnen helfen, die wichtigsten Abzüge zu erfassen.

Muss Ihr Arbeitgeber zustimmen?

Grundsätzlich dürfen Sie in Deutschland einen Nebenjob ausüben — das ist Ihr gutes Recht. Aber: Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag. Viele Verträge enthalten eine Nebentätigkeitsklausel, die besagt, dass Sie Ihren Arbeitgeber informieren oder um Erlaubnis bitten müssen.

Ihr Arbeitgeber darf den Nebenjob nur verbieten, wenn es einen sachlichen Grund gibt — zum Beispiel wenn Sie bei der Konkurrenz arbeiten, Ihre Arbeitsleistung leidet oder die Arbeitszeitgrenzen überschritten werden (maximal 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt laut Arbeitszeitgesetz).

Vorauszahlungen: Das Finanzamt will nicht warten

Wenn Sie regelmässig Nebeneinkünfte haben, kann das Finanzamt Vorauszahlungen verlangen. Das heisst, Sie zahlen vierteljährlich einen geschätzten Betrag an Einkommensteuer voraus — am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Die Höhe richtet sich nach Ihrem letzten Steuerbescheid. Wenn Sie gerade erst anfangen, schätzt das Finanzamt den Betrag auf Basis Ihrer Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Planen Sie Ihre vierteljährlichen Zahlungen mit unserem Vorauszahlungsrechner.

Fazit: Nebenverdienst lohnt sich — mit Planung

Ein Nebenverdienst kann Ihre finanzielle Situation deutlich verbessern. Aber gehen Sie es mit offenen Augen an. Melden Sie Ihre Tätigkeit ordnungsgemäss an, sammeln Sie Belege, und legen Sie genug Geld für die Steuern zur Seite — als Faustregel etwa 30 bis 40 Prozent des Gewinns.

Unser Nebeneinkünfte-Steuerrechner zeigt Ihnen, was vom Nebenverdienst wirklich netto übrig bleibt. Und mit dem Gehaltsrechner behalten Sie Ihr Gesamteinkommen jederzeit im Blick.

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