Gesamtabzüge
21.200,00 €
Geschätzte Steuerersparnis (~35%)
7.420,00 €
Monatliche Ersparnis
618,33 €
Welche Ausgaben können Selbstständige in Deutschland absetzen?
Betriebsausgaben, die direkt mit der selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen, sind generell absetzbar. Dazu gehören Bürokosten, Ausstattung, professionelle Dienstleistungen, Reisekosten, Fahrzeugkosten, Versicherungen und Telekommunikation. Ausgaben müssen durch Belege dokumentiert und geschäftlich begründbar sein.
Brauche ich Belege für alle Abzüge?
Ja, das deutsche Steuerrecht erfordert eine Dokumentation (Belegpflicht) für alle Betriebsausgaben. Belege müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Für Ausgaben unter 250 EUR genügt ein vereinfachter Beleg. Digitale Belege werden akzeptiert, wenn sie GoBD-konform gespeichert sind.
Kann ich gemischt genutzte Ausgaben (privat/geschäftlich) absetzen?
Gemischt genutzte Ausgaben können anteilig nach geschäftlicher Nutzung abgesetzt werden. Wenn z.B. Ihr Telefon zu 60% geschäftlich genutzt wird, können 60% der Kosten abgesetzt werden. Fahrzeugkosten können mit der 1%-Regelung oder dem Fahrtenbuch für gemischte Nutzung abgerechnet werden.
Hinweis: Diese Berechnungen sind Schätzungen basierend auf den deutschen Steuerregeln 2025 und stellen keine professionelle Steuerberatung dar. Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre individuelle Situation.
Was Sie absetzen können, wie Sie es geltend machen und welche Ausgaben das Finanzamt akzeptiert
Was zählt als Betriebsausgabe?
Eine Betriebsausgabe ist jeder Aufwand, der unmittelbar mit dem Betrieb zusammenhängt. Dazu gehören Büromiete, Material, Software, Reisekosten und Honorare. Die Grundregel lautet: Die Ausgabe muss betrieblich veranlasst sein. Private Kosten wie Lebensmittel oder Urlaubsflüge können nicht abgesetzt werden.
Wie funktioniert die Homeoffice-Pauschale?
Wenn Sie von zu Hause arbeiten, können Sie 6 € pro Tag absetzen, maximal 1.260 € pro Jahr (210 Tage). Sie brauchen kein eigenes Zimmer — auch der Küchentisch zählt. Haben Sie ein eigenes Arbeitszimmer, das nur beruflich genutzt wird, können Sie stattdessen die tatsächlichen Kosten absetzen, was oft mehr als die Pauschale ist.
Können Sie Fahrzeugkosten für das Geschäft absetzen?
Ja, Sie können geschäftliche Fahrzeugkosten absetzen. Wird das Auto zu mehr als 50% beruflich genutzt, kann es vollständig als Betriebsvermögen eingelegt werden. Bei gemischter Nutzung erfassen Sie die geschäftlichen Kilometer und setzen 0,30 € pro km an. Ein Auto für 30.000 € mit 15.000 geschäftlichen km pro Jahr ergibt allein 4.500 € Fahrtkosten-Abzug.
Was ist die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?
Wirtschaftsgüter bis 800 € netto (ohne Umsatzsteuer) können im Kaufjahr vollständig abgeschrieben werden. Das nennt man ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG). Beispiel: Ein Laptop für 750 € kann sofort komplett abgesetzt werden. Über 800 € müssen Wirtschaftsgüter über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden — ein Laptop für 1.500 € über 3 Jahre.
Können Sie Bewirtungskosten und Geschäftsessen absetzen?
Geschäftsessen mit Kunden sind zu 70% absetzbar. Sie brauchen einen Beleg mit Namen der Teilnehmer, dem geschäftlichen Anlass und dem Betrag. Ein Essen für 100 € mit einem Kunden ergibt 70 € Abzug. Bei Geschäftsreisen gibt es Verpflegungspauschalen: 14 € bei Abwesenheit über 8 Stunden und 28 € für volle Reisetage.
Wie machen Sie Betriebsausgaben beim Finanzamt geltend?
Sie machen Betriebsausgaben in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend. Selbständige nutzen die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) bei einem Umsatz unter 600.000 €. Bewahren Sie alle Belege mindestens 10 Jahre auf. Das Finanzamt kann jederzeit Nachweise verlangen. Nutzen Sie Buchhaltungssoftware wie DATEV oder lexoffice, um Ausgaben laufend zu erfassen.
Welche häufigen Ausgaben vergessen viele abzusetzen?
Viele Selbständige vergessen, Telefon- und Internetkosten (geschäftlicher Anteil), Fortbildungskurse, Fachzeitschriften-Abos, Bankgebühren für Geschäftskonten und Berufshaftpflichtversicherung abzusetzen. Auch kleine Beträge summieren sich — 50 € monatlich für Telefon, 200 € für einen Kurs und 30 € monatlich für Versicherung ergeben fast 1.200 € zusätzliche Abzüge pro Jahr.
Bundesfinanzministerium: Basierend auf den Steuersätzen und Freibeträgen des Bundesfinanzministeriums für 2025. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater.
Disclaimer: Dieser Rechner liefert Schätzungen auf Grundlage der aktuellen Steuersätze und Freibeträge für das Steuerjahr 2025. Er stellt keine professionelle steuerliche, finanzielle oder rechtliche Beratung dar. Ihre tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen. Wenden Sie sich stets an einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen. Nutzungsbedingungen lesen
Verwandte Rechner
Selbständigensteuerrechner
Berechnen Sie Einkommensteuer und Sozialabgaben für Selbständige.
Homeoffice-Pauschale
Berechnen Sie die Homeoffice-Pauschale — bis 1.260€/Jahr (6€/Tag, max 210 Tage).
Gewinnprognoserechner
Prognostizieren Sie Ihren Jahresgewinn und die geschätzte Steuerlast.
Firmenwagen-Rechner
Berechnen Sie die 1%-Regelung oder das Fahrtenbuch für Firmenwagen.
Reisekostenrechner
Berechnen Sie absetzbare Reisekosten inkl. Verpflegungspauschale.