Geschätztes Nettoeinkommen
31.091,50 €
Gesamtabzüge
33.908,50 €
Effektiver Steuersatz
52.2%
Wie werden Selbstständige in Deutschland besteuert?
Selbstständige zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn (Umsatz minus Betriebsausgaben). Je nach Tätigkeit kann auch Gewerbesteuer anfallen. Sie müssen sich selbst krankenversichern und können freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen. Vierteljährliche Vorauszahlungen sind erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender?
Freiberufler (z.B. Ärzte, Anwälte, Architekten, Berater) sind von der Gewerbesteuer befreit und benötigen keine Gewerbeanmeldung. Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe anmelden und zahlen Gewerbesteuer auf Gewinne über dem Freibetrag von 24.500 EUR.
Können Selbstständige Krankenversicherungsbeiträge absetzen?
Ja, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben absetzbar. Der Basiskrankenversicherungsbeitrag ist voll abzugsfähig. Zusatzversicherungen können teilweise ebenfalls abgesetzt werden.
Hinweis: Diese Berechnungen sind Schätzungen basierend auf den deutschen Steuerregeln 2025 und stellen keine professionelle Steuerberatung dar. Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre individuelle Situation.
Einkommensteuer, Sozialversicherung und USt-Pflichten für Selbständige
Welche Steuern zahlen Selbständige?
Selbständige zahlen: Einkommensteuer (14-45% auf Gewinne), Solidaritätszuschlag (5,5% der Steuer falls zutreffend), Gewerbesteuer (für Gewerbetreibende, nicht Freiberufler) und Umsatzsteuer (19% USt, sofern nicht Kleinunternehmer). Bei 60.000 € Gewinn als Gewerbetreibender rechnen Sie mit etwa 14.000 € Einkommensteuer, 7.000-10.000 € Gewerbesteuer und 10.000 € Krankenversicherung.
Wie handhaben Selbständige die Krankenversicherung?
Sie müssen zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) wählen. Die GKV kostet etwa 14,6% plus Zusatzbeitrag Ihres Einkommens bis 5.512,50 €/Monat. Der Mindestmonatsbeitrag beträgt etwa 225 €. Die PKV kann in jungen Jahren günstiger sein (300-500 €), steigt aber mit dem Alter. Beide beinhalten Pflegeversicherung.
Ist die Rentenversicherung für Selbständige Pflicht?
Für die meisten Selbständigen ist die Rentenversicherung freiwillig. Pflicht besteht jedoch für bestimmte Gruppen: Lehrer, Hebammen, Handwerksmeister, Künstler (über die Künstlersozialkasse) und Personen mit nur einem Auftraggeber. Bei Freiwilligkeit können Sie 83-1.404 € monatlich in die gesetzliche Rente einzahlen. Viele Selbständige bevorzugen private Lösungen wie Rürup-Rente oder ETF-Sparpläne.
Wie funktioniert die Gewerbesteuer-Anrechnung?
Als Gewerbetreibender zahlen Sie Gewerbesteuer, können aber bis zum 4-fachen des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer anrechnen. Bei einem Hebesatz von 400% oder weniger wird die Gewerbesteuer voll ausgeglichen. In Städten mit höheren Hebesätzen (z.B. München mit 490%) wird nur ein Teil ausgeglichen. Ein Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € bedeutet, dass die ersten 24.500 € Gewinn gewerbesteuerfrei sind.
Welche Aufzeichnungen müssen Selbständige führen?
Sie müssen alle Geschäftsbelege, Rechnungen, Verträge und Kontoauszüge 10 Jahre aufbewahren. Bei der EÜR (Umsatz unter 600.000 € und Gewinn unter 60.000 €) genügt eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung. Andernfalls brauchen Sie eine vollständige doppelte Buchführung. Nutzen Sie Buchhaltungssoftware wie lexoffice, SevDesk oder DATEV zur Einhaltung der Vorschriften.
Wann sind Vorauszahlungen fällig?
Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind vierteljährlich fällig: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Umsatzsteuervoranmeldungen sind monatlich oder vierteljährlich je nach Umsatz. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind ebenfalls vierteljährlich: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Versäumte Fristen lösen Säumniszuschläge von 1% pro Monat aus.
Bundesfinanzministerium: Basierend auf den Steuersätzen und Freibeträgen des Bundesfinanzministeriums für 2025. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater.
Disclaimer: Dieser Rechner liefert Schätzungen auf Grundlage der aktuellen Steuersätze und Freibeträge für das Steuerjahr 2025. Er stellt keine professionelle steuerliche, finanzielle oder rechtliche Beratung dar. Ihre tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen. Wenden Sie sich stets an einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen. Nutzungsbedingungen lesen
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