| Versicherungszweig | Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Bemessungsgrenze |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 4.650,00 €(9.30%) | 4.650,00 €(9.30%) | 101.400,00 € |
| Krankenversicherung | 4.375,00 €(8.75%) | 4.375,00 €(8.75%) | 69.750,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | 650,00 €(1.30%) | 650,00 €(1.30%) | 101.400,00 € |
| Pflegeversicherung | 1.200,00 €(2.40%) | 900,00 €(1.80%) | 69.750,00 € |
| Gesamt | 10.875,00 € | 10.575,00 € | 21.450,00 € |
Was sind die Beitragsbemessungsgrenzen?
Beitragsbemessungsgrenzen begrenzen den Gehaltsanteil, auf den Sozialversicherung berechnet wird. Fuer 2026: Rente und Arbeitslosenversicherung nutzen 101.400€/Jahr, Kranken- und Pflegeversicherung 69.750€/Jahr. Einkommen ueber diesen Grenzen fuehrt nicht zu zusaetzlichen Beitraegen.
Wie variiert die Pflegeversicherung nach Familienstand?
Kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6% (Kinderlosenzuschlag), insgesamt 2,4%. Arbeitnehmer mit 2+ Kindern erhalten einen Abschlag von 0,25% pro weiterem Kind (bis zum 5. Kind). Der Arbeitgeber zahlt immer pauschal 1,8%.
Werden die Sozialabgaben gleichmäßig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt?
Größtenteils ja. Rente (je 9,3%), Krankenkassen-Grundbeitrag (je 7,3%), Arbeitslosenversicherung (je 1,3%) und der Zusatzbeitrag (seit 2019 hälftig) werden gleichmäßig geteilt. Ausnahme: Der Kinderlosenzuschlag bei der Pflegeversicherung trägt nur der Arbeitnehmer.
Was ist der Zusatzbeitrag bei der Krankenversicherung?
Der Zusatzbeitrag ist ein zusätzlicher Krankenkassenbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt. Der Durchschnitt 2026 liegt bei ca. 2,9%. Er wird seit 2019 hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Hinweis: Diese Berechnungen sind Schätzungen basierend auf den deutschen Steuerregeln 2025 und stellen keine professionelle Steuerberatung dar. Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre individuelle Situation.
Alle fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung und wie viel Sie zahlen
Was sind die fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung?
Deutschland hat fünf Pflicht-Sozialversicherungszweige: Rentenversicherung (18,6%), Krankenversicherung (~16,3%), Arbeitslosenversicherung (2,6%), Pflegeversicherung (3,4%) und Unfallversicherung (nur Arbeitgeber). Die ersten vier werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Der kombinierte Gesamtsatz beträgt etwa 40% des Bruttogehalts.
Wie viel zahlt der Arbeitnehmer?
Die Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge betragen insgesamt etwa 20% des Bruttogehalts: Rente 9,3%, Krankenversicherung etwa 8,15% (7,3% Basis + Hälfte von ~1,7% Zusatzbeitrag), Arbeitslosenversicherung 1,3% und Pflege 1,7% (2,3% bei Kinderlosen über 23). Bei 4.000 € Bruttogehalt betragen Ihre Beiträge etwa 800 € monatlich. Über der Beitragsbemessungsgrenze fallen keine weiteren Beiträge an.
Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2025?
2025 betragen die Grenzen: Renten- und Arbeitslosenversicherung: 7.550 €/Monat (West) und 7.450 €/Monat (Ost). Kranken- und Pflegeversicherung: 5.512,50 €/Monat. Über diesen Grenzen fallen keine weiteren Beiträge an. Bei 8.000 €/Monat Verdienst werden Rentenbeiträge nur auf die ersten 7.550 € erhoben, was etwa 42 € monatlich gegenüber vollen Beiträgen spart.
Was zahlt der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber zahlt ungefähr die gleichen 20% wie der Arbeitnehmer plus Unfallversicherung (0,5-5% je nach Branche) und Umlagen (U1 für Krankengeld, U2 für Mutterschaft, U3 für Insolvenz). Die gesamten Arbeitgebernebenkosten betragen typischerweise 20-22% des Bruttogehalts. Bei 4.000 € Gehalt zahlt der Arbeitgeber etwa 800-880 € Sozialabgaben zusätzlich zum Bruttolohn.
Können Sie sich von der Sozialversicherung befreien lassen?
Reguläre Arbeitnehmer können nicht aussteigen — es ist Pflicht. Sie können aber eine private Krankenversicherung (PKV) wählen, wenn Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze von 69.300 €/Jahr übersteigt. Selbständige können sich von der Rentenversicherung befreien lassen (außer bestimmte Berufe). Minijobber können sich von der Rentenversicherung befreien, bleiben aber durch die Arbeitgeberbeiträge für die anderen Zweige abgesichert.
Sind Sozialversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar?
Ja, die meisten Sozialversicherungsbeiträge sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Rentenbeiträge (Arbeitnehmeranteil) sind nach den Rürup-Regeln absetzbar. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Basisschutzniveau sind voll absetzbar. Das reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen um mehrere tausend Euro pro Jahr — das Finanzamt berechnet dies automatisch in Ihrer Steuererklärung.
Bundesfinanzministerium: Basierend auf den Steuersätzen und Freibeträgen des Bundesfinanzministeriums für 2025. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater.
Disclaimer: Dieser Rechner liefert Schätzungen auf Grundlage der aktuellen Steuersätze und Freibeträge für das Steuerjahr 2025. Er stellt keine professionelle steuerliche, finanzielle oder rechtliche Beratung dar. Ihre tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen. Wenden Sie sich stets an einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen. Nutzungsbedingungen lesen
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