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Reisekosten

Selbständige
Reisedetails
km
Zusammenfassung der Abzüge

Gesamte absetzbare Reisekosten

3.690,00 €

Geschätzte Steuerersparnis

1.291,50 €

Pauschale 8-24h (14 EUR/Tag)420,00 €
Pauschale 24h+ (28 EUR/Tag)420,00 €
Verpflegungspauschale gesamt840,00 €
Übernachtungskosten1.350,00 €
Km-Pauschale1.500,00 €
Gesamte absetzbare Reisekosten3.690,00 €
Geschätzte Steuerersparnis1.291,50 €
Verpflegungspauschalen

8-24 Stunden

14,00 EUR

pro Tag

24+ Stunden

28,00 EUR

pro Tag

Km-Pauschale: 0,30 EUR/km für Geschäftsreisen (Hin- und Rückweg).

Entfernungspauschale (Pendelstrecke): 0,30 EUR/km (1.-20. km) + 0,38 EUR/km (ab 21. km), nur einfache Strecke.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die deutschen Verpflegungspauschalen?

Für Inlands-Geschäftsreisen beträgt die Pauschale 14 EUR für Reisen von 8-24 Stunden und 28 EUR für Reisen über 24 Stunden. Am An- und Abreisetag mehrtägiger Reisen gelten jeweils 14 EUR. Auslands-Pauschalen variieren nach Land und werden jährlich vom BMF veröffentlicht.

Wie funktioniert die Entfernungspauschale?

Für Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte können 0,30 EUR/km für die ersten 20 km (einfache Strecke) und 0,38 EUR/km ab dem 21. km abgesetzt werden. Für Geschäftsreisen zu anderen Orten sind 0,30 EUR/km (Hin- und Rückfahrt) absetzbar. Selbstständige können alternativ die tatsächlichen Kosten ansetzen.

Kann ich Pauschale und tatsächliche Essensbelege geltend machen?

Nein, Sie müssen zwischen der Verpflegungspauschale und den tatsächlichen Verpflegungskosten wählen. In der Praxis wird fast immer die Pauschale verwendet, da keine Essensbelege erforderlich sind. Übernachtungskosten werden immer mit Belegen nachgewiesen. Die Pauschale wird bei Mahlzeiten des Arbeitgebers gekürzt.

Hinweis: Diese Berechnungen sind Schätzungen basierend auf den deutschen Steuerregeln 2025 und stellen keine professionelle Steuerberatung dar. Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre individuelle Situation.

Reisekostenabzüge in Deutschland verstehen

Verpflegungspauschalen, Fahrtkosten und was Geschäftsreisende absetzen können

Was sind die Verpflegungspauschalen für Geschäftsreisen?

Bei Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands können Sie pauschale Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen: 14 € bei Abwesenheit über 8 Stunden, 28 € für volle Tage (24 Stunden) außer Haus. An An- und Abreisetagen mehrtägiger Reisen erhalten Sie je 14 €. Diese Beträge sind steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie zahlt, oder als Werbungskosten absetzbar, wenn Sie selbst zahlen.

Wie setzen Sie Autofahrten ab?

Für Geschäftsreisen mit dem Auto können Sie 0,30 € pro gefahrenem Kilometer geltend machen (nicht nur eine Strecke wie bei der Pendlerpauschale, sondern die volle Distanz). Eine 200-km-Rundreise ergibt 60 € Abzug. Alternativ können Sie tatsächliche Kosten absetzen, wenn Sie detaillierte Aufzeichnungen führen. Parkgebühren, Maut und Fährkosten sind zusätzlich zum Kilometersatz absetzbar.

Was ist mit Hotelkosten bei Geschäftsreisen?

Hotelkosten für Geschäftsreisen sind voll absetzbar, aber nur die Übernachtung — nicht das Frühstück oder die Minibar. Ist das Frühstück im Zimmerpreis enthalten, müssen 6,40 € von den Hotelkosten abgezogen werden. Eine Hotelrechnung von 120 € mit Frühstück ergibt einen Abzug von 113,60 € für das Zimmer plus die 14 € oder 28 € Verpflegungspauschale für Mahlzeiten.

Sind die Sätze für Auslandsreisen anders?

Ja, für ausländische Länder gelten eigene Verpflegungspauschalen, die vom BMF festgelegt werden. Beispiel: Schweiz 64 € pro Tag, USA (New York) 59 €, Großbritannien (London) 52 €, Frankreich (Paris) 53 €. Diese sind typischerweise höher als die deutschen Sätze. Das BMF veröffentlicht jährlich eine vollständige Liste der länderspezifischen Sätze. Übernachtungskosten im Ausland sind zu tatsächlichen Kosten absetzbar.

Was ist die Pendlerpauschale für tägliches Pendeln?

Für Ihren regulären täglichen Arbeitsweg können Sie die Entfernungspauschale geltend machen: 0,30 € pro km einfache Entfernung für die ersten 20 km und 0,38 € pro km ab km 21. Nur eine Fahrt pro Arbeitstag zählt, unabhängig vom Verkehrsmittel. Ein 30-km-Arbeitsweg ergibt: (20 × 0,30 €) + (10 × 0,38 €) = 9,80 € pro Tag × 220 Tage = 2.156 € pro Jahr.

Wie dokumentieren Sie Geschäftsreisekosten?

Führen Sie für jede Reise eine Reisekostenabrechnung mit: Reisezweck, Ziel, Datum, Abfahrts- und Rückkehrzeit, Verkehrsmittel und Kosten. Fügen Sie alle Belege für Hotels, Transport und andere Ausgaben bei. Digitale Belege und Scans sind akzeptabel. Ihr Arbeitgeber hat möglicherweise ein Standardformular. Selbständige können ein eigenes Format verwenden.

Bundesfinanzministerium: Basierend auf den Steuersätzen und Freibeträgen des Bundesfinanzministeriums für 2025. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater.

More Information

Disclaimer: Dieser Rechner liefert Schätzungen auf Grundlage der aktuellen Steuersätze und Freibeträge für das Steuerjahr 2025. Er stellt keine professionelle steuerliche, finanzielle oder rechtliche Beratung dar. Ihre tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen. Wenden Sie sich stets an einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen. Nutzungsbedingungen lesen