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Rechner/

Homeoffice-Abzug

Selbständige
Homeoffice-Details

Max. 1.260 EUR/Jahr (210 Tage)

Zusammenfassung

Abzugsfähiger Betrag

900,00 €

Geschätzte Steuerersparnis

315,00 €

Monatliches Äquivalent

26,25 €

Homeoffice-Pauschale (150 Tage x 6 EUR/Tag)900,00 €
Abzugsfähiger Betrag900,00 €
Geschätzte Steuerersparnis315,00 €
So funktioniert es

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 EUR pro Tag (max. 210 Tage = 1.260 EUR/Jahr).

Bei einem eigenen Arbeitszimmer können alternativ die anteiligen Raumkosten abgesetzt werden, wenn diese höher sind.

Die geschätzte Steuerersparnis basiert auf einem Grenzsteuersatz von ca. 35%.

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert die Homeoffice-Pauschale in Deutschland?

Die Homeoffice-Pauschale erlaubt einen Abzug von 6 EUR pro Tag im Homeoffice, maximal 1.260 EUR pro Jahr (210 Tage). Ein eigenes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Dies gilt sowohl für Angestellte als auch Selbstständige. Der Abzug wird in der Steuererklärung geltend gemacht.

Wann kann ich die vollen Raumkosten statt der Pauschale absetzen?

Wenn Sie ein eigenes Arbeitszimmer haben, das ausschließlich beruflich genutzt wird und vom Wohnbereich getrennt ist, können Sie die anteiligen Kosten (Miete, Nebenkosten, Versicherung) basierend auf dem Flächenanteil absetzen. Dies übersteigt oft die Pauschale.

Kann ich die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zur Fahrtkostenpauschale geltend machen?

Nein, für denselben Tag können Sie nicht beide Pauschalen beanspruchen. An Bürotagen wird die Entfernungspauschale angesetzt, an Homeoffice-Tagen die Homeoffice-Pauschale.

Hinweis: Diese Berechnungen sind Schätzungen basierend auf den deutschen Steuerregeln 2025 und stellen keine professionelle Steuerberatung dar. Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre individuelle Situation.

Homeoffice-Steuerabzüge in Deutschland verstehen

Die Homeoffice-Pauschale, das häusliche Arbeitszimmer und was Sie absetzen können

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht einen Abzug von 6 € pro Homeoffice-Tag, maximal 1.260 € pro Jahr (210 Tage). Sie brauchen kein eigenes Zimmer — auch die Arbeit vom Sofa zählt. Bei einem Steuersatz von 35% spart der volle Abzug von 1.260 € etwa 441 € Steuern pro Jahr.

Wann können Sie die vollen Kosten eines Arbeitszimmers absetzen?

Haben Sie ein eigenes Zimmer, das ausschließlich für die Arbeit genutzt wird (häusliches Arbeitszimmer) und den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, können Sie die tatsächlichen Kosten absetzen. Das Zimmer muss von Wohnbereichen getrennt und zu mindestens 90% beruflich genutzt werden. Tatsächliche Kosten umfassen anteilige Miete, Strom, Heizung und Versicherung.

Können Sie Büromöbel und Ausstattung absetzen?

Ja, arbeitsbezogene Möbel und Ausstattung sind als Werbungskosten absetzbar, unabhängig davon, ob Sie die Homeoffice-Pauschale nutzen. Ein Bürostuhl für 600 €, ein Schreibtisch für 400 € und ein Monitor für 200 € sind alle absetzbar. Gegenstände bis 800 € netto können sofort abgeschrieben werden. Ein Schreibtisch wird über 13 Jahre, ein Monitor über 7 Jahre abgeschrieben.

Wie teilen Sie Kosten zwischen privater und geschäftlicher Nutzung auf?

Bei einem eigenen Arbeitszimmer basiert die Aufteilung auf der Fläche. Ist Ihre Wohnung 80 m² und Ihr Büro 12 m², sind 15% der Miete, Strom und Heizung absetzbar. Für Internet und Telefon können Sie den geschäftlichen Anteil geltend machen — das Finanzamt akzeptiert 20% bis 50% ohne detaillierten Nachweis.

Lässt sich die Homeoffice-Pauschale mit der Pendlerpauschale kombinieren?

Nicht am selben Tag. Für jeden Arbeitstag beanspruchen Sie entweder die Homeoffice-Pauschale (6 €) oder die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg (0,30 € pro km, 0,38 € ab km 21). Arbeiten Sie 200 Tage zu Hause und 40 Tage im Büro 25 km entfernt, setzen Sie 1.200 € für Heimtage plus 300 € für Pendeltage = 1.500 € insgesamt ab.

Welche Nachweise braucht das Finanzamt?

Für die Homeoffice-Pauschale erfassen Sie die Anzahl der Homeoffice-Tage — eine einfache Tabelle reicht. Für ein eigenes Arbeitszimmer brauchen Sie möglicherweise einen Grundriss, Fotos, Mietvertrag mit Raumgrößen und Nebenkostenabrechnungen. Bewahren Sie Belege für alle Ausstattungskäufe auf.

Bundesfinanzministerium: Basierend auf den Steuersätzen und Freibeträgen des Bundesfinanzministeriums für 2025. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater.

More Information

Disclaimer: Dieser Rechner liefert Schätzungen auf Grundlage der aktuellen Steuersätze und Freibeträge für das Steuerjahr 2025. Er stellt keine professionelle steuerliche, finanzielle oder rechtliche Beratung dar. Ihre tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen. Wenden Sie sich stets an einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen. Nutzungsbedingungen lesen