Netto Nebeneinkünfte
6.099,00 €
Grenzsteuer auf Nebeneinkünfte
8.901,00 €
Effektivsatz auf Nebeneinkünfte
59.3%
Mini-Job-Einkommen bis 603 EUR/Monat ist grundsätzlich steuerfrei.
Wie werden Nebeneinkünfte in Deutschland besteuert?
Nebeneinkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit werden zum Haupteinkommen addiert. Das Gesamteinkommen wird mit dem progressiven Einkommensteuersatz besteuert. Die Nebeneinkünfte werden daher effektiv zum Grenzsteuersatz besteuert, der typischerweise höher als der Durchschnittssatz ist.
Muss ich meine Nebentätigkeit anmelden?
Ist die Nebentätigkeit ein Gewerbe, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung. Bei freiberuflicher Tätigkeit genügt die Anmeldung beim Finanzamt. In beiden Fällen ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen. Nebeneinkünfte über 410 EUR/Jahr müssen erklärt werden.
Ist Mini-Job-Einkommen von zusätzlicher Besteuerung befreit?
Mini-Job-Einkommen (bis 603 EUR/Monat 2026) ist für den Arbeitnehmer grundsätzlich steuerfrei, da der Arbeitgeber 2% Pauschalsteuer zahlt. Bei einem Mini-Job neben einer Hauptbeschäftigung ist jedoch nur ein Mini-Job steuerfrei. Weitere Mini-Jobs unterliegen der regulären Besteuerung.
Hinweis: Diese Berechnungen sind Schätzungen basierend auf den deutschen Steuerregeln 2025 und stellen keine professionelle Steuerberatung dar. Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre individuelle Situation.
Wie Einkünfte aus Nebenjobs, Freelancing und Hobbys neben Ihrem Hauptjob besteuert werden
Wann müssen Sie Nebeneinkünfte erklären?
Alle Nebeneinkünfte müssen erklärt werden, wenn sie 410 € pro Jahr übersteigen. Dazu gehören Freelance-Arbeit, Online-Verkäufe, Mieteinnahmen und Nachhilfe. Unter 410 € fällt keine Steuer an und keine Erklärung ist nötig. Zwischen 410 € und 820 € gilt eine Teilfreistellung. Ein Minijob (bis 538 €/Monat) als Nebenjob ist in der Regel steuerfrei, wenn er Ihre einzige Nebenbeschäftigung ist.
Wie werden Nebeneinkünfte zusätzlich zu Ihrem Gehalt besteuert?
Nebeneinkünfte werden zu Ihrem Hauptgehalt addiert und mit Ihrem Grenzsteuersatz besteuert. Beträgt Ihr Gehalt 50.000 € (Grenzsteuersatz ~35%) und Sie verdienen 10.000 € aus Freelancing, werden die Nebeneinkünfte effektiv mit 35% oder mehr besteuert. Je höher Ihr Haupteinkommen, desto mehr Steuern zahlen Sie auf jeden zusätzlichen Euro aus Ihrer Nebentätigkeit.
Müssen Sie für eine Nebentätigkeit ein Gewerbe anmelden?
Wenn Ihre Nebentätigkeit eine gewerbliche Tätigkeit ist (Produkte verkaufen, nicht-freiberufliche Dienstleistungen), brauchen Sie einen Gewerbeschein vom örtlichen Gewerbeamt. Bei freiberuflicher Tätigkeit (Schreiben, Beratung, Unterricht, Kunst) registrieren Sie sich nur beim Finanzamt. Ein Gewerbeschein kostet typischerweise 20-60 € und dauert etwa 30 Minuten.
Muss Ihr Arbeitgeber von Ihrer Nebentätigkeit wissen?
Viele Arbeitsverträge verlangen, dass Sie Ihren Arbeitgeber über Nebentätigkeiten informieren (Nebentätigkeitsanzeige). Ihr Arbeitgeber darf nicht unbegründet ablehnen, kann aber widersprechen, wenn die Nebentätigkeit konkurriert, Ihre Arbeitsleistung beeinträchtigt oder das Arbeitszeitgesetz verletzt. Prüfen Sie immer Ihren Vertrag und informieren Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich.
Können Sie die Kleinunternehmerregelung für Ihre Nebentätigkeit nutzen?
Ja, wenn Ihr gesamter Selbständigen-Umsatz (Haupt- und Nebentätigkeit) im Vorjahr unter 22.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigt, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Das bedeutet keine USt auf Rechnungen und keine USt-Voranmeldungen. Die meisten Nebentätigkeiten qualifizieren sich leicht, da die Einnahmen typischerweise weit unter 22.000 € liegen.
Welche Ausgaben können Sie von Nebeneinkünften absetzen?
Alle direkt mit Ihrer Nebentätigkeit verbundenen Ausgaben sind absetzbar: Material, Software, Werbung, Homeoffice (Homeoffice-Pauschale), Telefon und Internet (Geschäftsanteil), Fahrten zu Kunden und Fortbildung. Ein Fotograf kann Kameraausrüstung absetzen, ein Nachhilfelehrer Lehrbücher und Fahrten. Bewahren Sie alle Belege mindestens 10 Jahre auf.
Bundesfinanzministerium: Basierend auf den Steuersätzen und Freibeträgen des Bundesfinanzministeriums für 2025. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater.
Disclaimer: Dieser Rechner liefert Schätzungen auf Grundlage der aktuellen Steuersätze und Freibeträge für das Steuerjahr 2025. Er stellt keine professionelle steuerliche, finanzielle oder rechtliche Beratung dar. Ihre tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen. Wenden Sie sich stets an einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen. Nutzungsbedingungen lesen
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