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Grundsteuer-Rechner

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Berechnen Sie die Grundsteuer nach dem neuen Modell: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz.

Grundsteuer-Rechner
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Aufschlusselung der Grundsteuer
Grundsteuerwert250.000,00 €
Steuermesszahl0.31 ‰
Steuermessbetrag77,50 €
Hebesatz400%
Jahrliche Grundsteuer310,00 €
Monatlicher Betrag25,83 €
Vierteljahrliche Zahlung77,50 €

Hinweis: Die neue Grundsteuerreform ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Grundstuckswerte wurden nach dem Bundesmodell oder landerspezifischen Modellen neu bewertet. Ihren tatsachlichen Grundsteuerwert finden Sie im Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen

Was hat sich mit der Grundsteuerreform 2025 geandert?

Die Grundsteuerreform hat die veralteten Einheitswerte (teilweise von 1935/1964) durch neue Grundsteuerwerte auf Basis aktueller Daten ersetzt. Das Bundesmodell berucksichtigt Lage, Grundstucksart, Gebaudealter und Bodenrichtwert. Mehrere Bundeslander nutzen eigene Modelle. Die kommunalen Hebesatze wurden angepasst, um Aufkommensneutralitat zu erreichen.

Was ist die Steuermesszahl?

Die Steuermesszahl ist ein gesetzlich festgelegter Faktor, der auf den Grundsteuerwert angewendet wird, um den Steuermessbetrag zu berechnen. Im Bundesmodell gilt fur Wohngrundstucke 0,31 Promille und fur Nichtwohngrundstucke 0,34 Promille. Einige Lander haben abweichende Satze.

Wann wird die Grundsteuer gezahlt?

Die Grundsteuer wird in der Regel vierteljahrlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November gezahlt. Alternativ konnen Eigentumer die Jahreszahlung zum 1. Juli beantragen. Vermieter konnen die Grundsteuer uber die Betriebskosten auf die Mieter umlegen.

Hinweis: Diese Berechnungen sind Schätzungen basierend auf den deutschen Steuerregeln 2025 und stellen keine professionelle Steuerberatung dar. Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre individuelle Situation.

Grundsteuer in Deutschland verstehen

Wie die reformierte Grundsteuer ab 2025 funktioniert und was Immobilieneigentümer zahlen

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer auf Immobilienbesitz, die an Ihre Gemeinde gezahlt wird. Sie gilt für alle Grundstücke und Gebäude in Deutschland. Die Höhe hängt vom Immobilienwert, der Art und dem örtlichen Hebesatz ab. Für eine typische Wohnung in einer mittelgroßen Stadt rechnen Sie mit 300 € bis 800 € pro Jahr. Für ein Haus 500 € bis 1.500 € pro Jahr.

Wie wurde die Grundsteuer reformiert?

Das Bundesverfassungsgericht erklärte das alte System für verfassungswidrig, weil die Werte seit 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) nicht aktualisiert worden waren. Das neue System ab 2025 nutzt aktualisierte Immobilienwerte. Die meisten Bundesländer folgen dem Bundesmodell basierend auf Bodenwert, Gebäudetyp und Wohnfläche. Einige Länder (Bayern, Hamburg, Hessen) verwenden eigene vereinfachte Modelle.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Nach dem Bundesmodell: Grundsteuerwert × Steuermesszahl (0,031% für Wohngebäude) × Hebesatz. Ein Grundstück mit einem Grundsteuerwert von 250.000 €: 250.000 € × 0,031% = 77,50 € × Hebesatz von 500% = 387,50 € pro Jahr. Der Hebesatz variiert stark — von 260% in ländlichen Gebieten bis 900% in manchen Städten.

Kann die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden?

Ja, Vermieter können die Grundsteuer in die Nebenkosten einbeziehen und über die Betriebskostenabrechnung an Mieter weitergeben. Das ist gängige Praxis und nach der Betriebskostenverordnung erlaubt. Der Mieter zahlt seinen anteiligen Anteil basierend auf der Wohnungsgröße. Auch bei Weiterberechnung bleibt sie für den Vermieter als Betriebsausgabe absetzbar.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und B?

Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Grundsteuer B gilt für alle anderen Grundstücke (Wohn-, Gewerbe-, Industrieimmobilien). Die meisten Immobilieneigentümer zahlen Grundsteuer B. Es gibt auch eine neue Grundsteuer C, die Gemeinden ermöglicht, höhere Sätze auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke zu erheben, um die Entwicklung zu fördern.

Wann und wie zahlen Sie die Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird typischerweise vierteljährlich gezahlt: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Sie können auch beantragen, den Gesamtbetrag einmalig am 1. Juli zu zahlen. Die Gemeinde sendet Ihnen einen Grundsteuerbescheid mit dem Jahresbetrag. Die Zahlung erfolgt meist per Lastschrift oder Überweisung. Verspätete Zahlungen verursachen Säumniszuschläge.

Bundesfinanzministerium: Basierend auf den Steuersätzen und Freibeträgen des Bundesfinanzministeriums für 2025. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater.

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Disclaimer: Dieser Rechner liefert Schätzungen auf Grundlage der aktuellen Steuersätze und Freibeträge für das Steuerjahr 2025. Er stellt keine professionelle steuerliche, finanzielle oder rechtliche Beratung dar. Ihre tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen. Wenden Sie sich stets an einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen. Nutzungsbedingungen lesen