Wenn Sie in Deutschland als Arbeitnehmer arbeiten, haben Sie eine Steuerklasse. Dieses System gibt es so nur in Deutschland — es bestimmt, wie viel Lohnsteuer Ihnen jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird. Und obwohl die Steuerklasse am Ende des Jahres (über die Steuererklärung) keinen Einfluss auf die tatsächliche Gesamtsteuer hat, beeinflusst sie Ihr monatliches Nettogehalt ganz erheblich. Ausserdem wirkt sie sich auf die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Elterngeld aus.
In diesem Artikel erklären wir alle sechs Steuerklassen, für wen welche gilt, und wie Sie die optimale Kombination finden.
Die sechs Steuerklassen im Überblick
Steuerklasse 1: Für ledige, geschiedene, verwitwete (ab dem zweiten Jahr) und dauernd getrennt lebende Arbeitnehmer. Das ist die „Standard-Steuerklasse" für Singles. Es gelten die normalen Freibeträge: Grundfreibetrag (12.096 Euro), Arbeitnehmerpauschbetrag (1.230 Euro) und Sonderausgabenpauschbetrag (36 Euro).
Steuerklasse 2: Für Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind im Haushalt leben und keinen weiteren Erwachsenen als Partner haben. Der grosse Vorteil: Ein zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260 Euro (plus 240 Euro für jedes weitere Kind). Das senkt die monatliche Lohnsteuer spürbar. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Steuerklasse 2 haben — viele Alleinerziehende wissen gar nicht, dass sie wechseln könnten.
Steuerklasse 3: Für verheiratete Arbeitnehmer, deren Partner in Steuerklasse 5 ist oder gar nicht arbeitet. In Steuerklasse 3 werden der doppelte Grundfreibetrag und weitere Vergünstigungen berücksichtigt. Das Ergebnis: deutlich weniger Lohnsteuer und ein höheres monatliches Netto.
Steuerklasse 4: Für verheiratete Arbeitnehmer, bei denen beide Partner etwa gleich viel verdienen. Beide bekommen die normalen Freibeträge (wie in Steuerklasse 1). Seit einigen Jahren gibt es auch die Steuerklasse 4 mit Faktor — dazu gleich mehr.
Steuerklasse 5: Für den Ehepartner in der Kombination 3/5. In Steuerklasse 5 gibt es keinen Grundfreibetrag und keine Vorsorgepauschale. Das bedeutet: sehr hohe Lohnsteuer. Der Gedanke dahinter: Was in Klasse 5 „zu viel" abgezogen wird, gleicht der niedrigere Abzug in Klasse 3 aus.
Steuerklasse 6: Für den zweiten und jeden weiteren Job (Zweit-, Drittbeschäftigung). Hier gibt es keine Freibeträge — die Lohnsteuer ist am höchsten. Diese Steuerklasse wird automatisch zugewiesen und kann nicht gewählt werden.
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt in jeder Steuerklasse mit unserem Steuerklassenrechner.
Welche Kombination ist für Ehepaare die beste?
Verheiratete Paare haben drei Optionen:
Option 1: Kombination 4/4
Beide Partner bekommen die gleichen Freibeträge. Das passt am besten, wenn beide ähnlich viel verdienen. Am Jahresende gibt es in der Regel keine grosse Nachzahlung und keine grosse Erstattung.
Option 2: Kombination 3/5
Der Besserverdiener nimmt Steuerklasse 3 (niedrige Lohnsteuer), der Geringverdiener nimmt Steuerklasse 5 (hohe Lohnsteuer). Das maximiert das monatliche Haushaltsnetto — aber Achtung: Am Jahresende gibt es oft eine Nachzahlung, weil über das Jahr zu wenig Lohnsteuer abgeführt wurde. Die Steuererklärung ist bei dieser Kombination Pflicht.
Die 3/5-Kombination lohnt sich besonders, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere (Faustregel: mindestens 60/40). Berechnen Sie den Effekt mit unserem Gehaltsvergleich.
Option 3: Kombination 4/4 mit Faktor
Das ist der Kompromiss. Bei der Kombination 4 mit Faktor wird die voraussichtliche Jahressteuer möglichst genau auf beide Partner verteilt. Der monatliche Lohnsteuerabzug entspricht dann schon ziemlich genau der tatsächlichen Steuerschuld. Grosse Nachzahlungen oder Erstattungen werden vermieden.
Der Faktor berücksichtigt das Einkommensverhältnis der Partner und den Splittingtarif. Das Finanzamt berechnet den Faktor auf Antrag. Nachteil: Der Faktor muss jedes Jahr neu beantragt werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern.
Steuerklassen und Lohnersatzleistungen
Hier wird die Steuerklassenwahl richtig wichtig — und zwar über das monatliche Netto hinaus. Denn viele Lohnersatzleistungen werden auf Basis des Nettogehalts berechnet:
- Arbeitslosengeld I: Berechnet sich nach dem pauschalierten Nettolohn. Steuerklasse 3 ergibt ein höheres ALG I als Steuerklasse 5. Nutzen Sie unseren Arbeitslosengeld-Rechner für eine genaue Berechnung.
- Kurzarbeitergeld: Ebenfalls abhängig vom Nettolohn und damit von der Steuerklasse.
- Elterngeld: Wird auf Basis des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet. Ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel kann das Elterngeld deutlich erhöhen. Unser Elterngeld-Rechner zeigt den Effekt.
- Krankengeld: Berechnet sich nach dem Bruttogehalt, aber die Steuerklasse beeinflusst den Netto-Auszahlungsbetrag.
Tipp: Wenn Sie wissen, dass eine Lohnersatzleistung ansteht (z.B. Elternzeit oder absehbare Arbeitslosigkeit), kann ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel finanziell sehr sinnvoll sein. Der Wechsel muss allerdings spätestens 7 Monate vorher erfolgen.
Wie wechselt man die Steuerklasse?
Ein Steuerklassenwechsel ist seit 2023 beliebig oft pro Jahr möglich (früher nur einmal plus bei bestimmten Anlässen). Der Antrag wird elektronisch über ELSTER gestellt oder auf Papier beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Beide Ehepartner müssen unterschreiben.
Der Wechsel wird in der Regel ab dem Folgemonat wirksam. Ihr Arbeitgeber wird automatisch über die ELStAM-Datenbank informiert und passt den Lohnsteuerabzug an.
Wichtig: Die Steuerklasse beeinflusst nicht die Jahressteuer
Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis: Die Steuerklasse bestimmt nur den monatlichen Lohnsteuerabzug — also eine Vorauszahlung. Die tatsächliche Steuerschuld wird erst bei der Einkommensteuererklärung am Jahresende berechnet. Und diese hängt von Ihrem Gesamteinkommen ab, nicht von der Steuerklasse.
Mit anderen Worten: Egal ob Kombination 3/5 oder 4/4 — am Ende zahlen Sie als Ehepaar die gleiche Gesamtsteuer (dank Splittingtarif). Der Unterschied liegt nur in der Verteilung über das Jahr: mehr Netto jeden Monat (3/5) oder gleichmässiger Abzug mit weniger Überraschungen am Jahresende (4/4).
Sonderfälle: Trennung, Tod des Partners, Heirat im laufenden Jahr
- Heirat: Ab dem Monat der Eheschliessung können Sie die Steuerklasse wechseln. Das Finanzamt stellt Sie zunächst automatisch auf 4/4 um.
- Trennung: Im Jahr der Trennung können Sie noch die gemeinsame Veranlagung wählen. Ab dem Folgejahr wird jeder einzeln veranlagt, und Sie wechseln in Steuerklasse 1 (oder 2 bei Alleinerziehenden).
- Tod des Partners: Im Sterbejahr und im Folgejahr behält der überlebende Partner Steuerklasse 3. Danach wechselt er in Klasse 1 (oder 2).
Fazit: Die richtige Steuerklasse spart bares Geld
Die Wahl der Steuerklasse ist keine einmalige Entscheidung. Ihre Lebensumstände ändern sich — Heirat, Kinder, Gehaltserhöhung, Elternzeit — und damit kann sich auch die optimale Steuerklasse ändern. Prüfen Sie regelmässig, ob Ihre aktuelle Kombination noch passt.
Unser Steuerklassenrechner zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Steuerklasse (bzw. Kombination) für Sie und Ihren Partner das höchste monatliche Nettogehalt bringt. Und mit dem Gehaltsrechner sehen Sie in Sekunden, was sich auf der Gehaltsabrechnung ändert.