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Arbeitslosengeld-Rechner (ALG I)

Sozialleistungen

Berechnen Sie Ihr Arbeitslosengeld I basierend auf Ihrem bisherigen Bruttogehalt, Familienstatus und Beitragszeiten.

Arbeitslosengeld-Rechner (ALG I)
ALG-I-Ergebnis
Bisheriges monatliches Netto2.604,92 €
Ersatzrate60%
Monatliches ALG I1.562,95 €
Anspruchsdauer12 Monate
Gesamtleistung18.755,40 €
Im Vergleich zum bisherigen Netto60% des bisherigen Nettos
Häufig gestellte Fragen

Wie wird das Arbeitslosengeld I (ALG I) berechnet?

ALG I basiert auf dem bisherigen Nettolohn (Leistungsentgelt). Mit Kindern erhaelt man 67% des pauschalierten Nettoentgelts, ohne Kinder 60%. Die Berechnung verwendet das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten 12 Monate, von dem pauschale Sozialversicherungsbeitraege und Lohnsteuer abgezogen werden.

Wie lange kann ich ALG I erhalten?

Die Dauer haengt von Ihrem Alter und der Beitragszeit ab. Bei 12 Monaten Beitragszeit erhaelt man 6 Monate ALG I. Das Maximum betraegt 24 Monate fuer Personen ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten Beitragszeit. Fuer die meisten Arbeitnehmer unter 50 liegt die Dauer zwischen 6 und 12 Monaten.

Was passiert nach Ende des ALG I?

Wenn Sie bei Auslaufen des ALG I noch arbeitslos sind, koennen Sie Buergergeld (frueheres Hartz IV / ALG II) beantragen. Buergergeld ist eine bedarfsgepruepfte Grundsicherung, die Lebenshaltungskosten und Wohnkosten abdeckt. Anders als ALG I basiert es nicht auf dem bisherigen Gehalt, sondern auf standardisierten Bedarfssaetzen.

Hinweis: Diese Berechnungen sind Schätzungen basierend auf den deutschen Steuerregeln 2025 und stellen keine professionelle Steuerberatung dar. Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre individuelle Situation.

Arbeitslosengeld I (ALG I) in Deutschland verstehen

Wie viel Sie bekommen, wie lange es dauert und was Ihre ALG-I-Zahlungen beeinflusst

Wie viel Prozent des bisherigen Gehalts beträgt ALG I?

ALG I zahlt 60% Ihres bisherigen Nettogehalts ohne Kinder oder 67% mit Kindern. Beispiel: Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.500 € erhalten Sie ohne Kinder 1.500 € oder mit Kindern 1.675 € monatlich. Die Berechnung basiert auf Ihrem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate, abzüglich pauschaler Abzüge.

Wie lange können Sie ALG I beziehen?

Die Dauer hängt von Ihrer Beitragszeit und Ihrem Alter ab. Bei 12 Monaten Beitragszeit erhalten Sie 6 Monate ALG I, bei 24 Monaten 12 Monate. Arbeitnehmer ab 58 Jahren mit 48 Monaten Beitragszeit können bis zu 24 Monate erhalten. Die meisten Arbeitnehmer unter 50 bekommen zwischen 6 und 12 Monaten.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für ALG I erfüllen?

Sie müssen in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Sie müssen sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Außerdem müssen Sie aktiv nach einer neuen Stelle suchen und an Maßnahmen der Agentur teilnehmen.

Dürfen Sie während des ALG-I-Bezugs hinzuverdienen?

Ja, Sie dürfen bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten und bis zu 165 € monatlich verdienen, ohne dass Ihr ALG I gekürzt wird. Verdienen Sie mehr als 165 €, wird der Mehrbetrag von Ihrer Leistung abgezogen. Bei mehr als 15 Stunden pro Woche gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und verlieren Ihren Anspruch.

Was ist der Unterschied zwischen ALG I und Bürgergeld?

ALG I basiert auf Ihrem bisherigen Gehalt und wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert. Bürgergeld (ehemals Hartz IV) ist eine bedarfsgeprüfte Grundsicherung, die nach Auslaufen des ALG I oder ohne Anspruch gezahlt wird. Eine Einzelperson erhält etwa 563 € monatlich Bürgergeld plus Wohnkosten. ALG I ist meist deutlich höher, da es an Ihr bisheriges Einkommen gekoppelt ist.

Ist ALG I steuerpflichtig?

ALG I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte im selben Jahr. Beispiel: Wenn Sie 10.000 € ALG I erhalten und 15.000 € aus einer Teilzeitbeschäftigung verdienen, wird die Steuer auf die 15.000 € so berechnet, als hätten Sie 25.000 € verdient.

Wie beantragen Sie ALG I?

Sie müssen sich spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit melden, oder innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie von der Kündigung erfahren haben. Die Anmeldung ist online über arbeitsagentur.de möglich. Danach füllen Sie einen Antrag aus und nehmen an einem persönlichen Gespräch teil.

Bundesfinanzministerium: Basierend auf den Steuersätzen und Freibeträgen des Bundesfinanzministeriums für 2025. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater.

More Information

Disclaimer: Dieser Rechner liefert Schätzungen auf Grundlage der aktuellen Steuersätze und Freibeträge für das Steuerjahr 2025. Er stellt keine professionelle steuerliche, finanzielle oder rechtliche Beratung dar. Ihre tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen. Wenden Sie sich stets an einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen. Nutzungsbedingungen lesen