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Elterngeld-Rechner

Sozialleistungen

Berechnen Sie Ihr Elterngeld basierend auf Ihrem bisherigen Nettoeinkommen. Vergleichen Sie Basiselterngeld und ElterngeldPlus.

Elterngeld-Rechner
Elterngeld-Ergebnis
Ersatzrate65%
Monatliches Basiselterngeld1.625,00 €
Gesamtes Basiselterngeld19.500,00 € (12 Monate)
Monatliches ElterngeldPlus812,50 €
Gesamtes ElterngeldPlus19.500,00 € (24 Monate)
Partnermonate2 zusaetzliche Monate (wenn beide Eltern Elternzeit nehmen)

Basis- vs. Plus-Vergleich

Voller Betrag fuer bis zu 12+2 Monate: 1.625,00 €/mo

Halber Betrag fuer bis zu 24+4 Monate: 812,50 €/mo

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld bietet 65-67% des bisherigen Nettoeinkommens (min. 300 EUR, max. 1.800 EUR) fuer bis zu 12 Monate pro Elternteil (14 mit Partnerbonusmonaten). ElterngeldPlus zahlt den halben Monatsbetrag, dafuer doppelt so lange — ideal bei Teilzeitarbeit waehrend der Elternzeit. Beide koennen kombiniert werden.

Wie wird die Ersatzrate beim Elterngeld berechnet?

Der Standardsatz betraegt 67% des bisherigen Nettoeinkommens. Bei einem Nettoeinkommen unter 1.000 EUR/Monat steigt der Satz um 0,1 Prozentpunkte je 2 EUR unter 1.000 EUR, bis maximal 100%. Bei Einkommen ueber 1.200 EUR/Monat sinkt er um 0,1 Prozentpunkte je 2 EUR ueber 1.200 EUR, bis minimal 65%. Mindestens werden 300 EUR/Monat gezahlt, maximal 1.800 EUR/Monat.

Was sind die Partnerbonusmonate?

Wenn beide Elternteile mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen, verlaengert sich die Gesamtbezugsdauer von 12 auf 14 Monate. Diese 2 zusaetzlichen Monate heissen Partnermonate. Sie sollen beide Elternteile zur Kinderbetreuung ermutigen. Alleinerziehende koennen alle 14 Monate selbst beanspruchen.

Hinweis: Diese Berechnungen sind Schätzungen basierend auf den deutschen Steuerregeln 2025 und stellen keine professionelle Steuerberatung dar. Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre individuelle Situation.

Elterngeld in Deutschland verstehen

Wie viel Sie erhalten, wie lange es dauert und der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus

Wie viel Elterngeld erhalten Sie?

Elterngeld ersetzt 65% bis 67% Ihres bisherigen Nettoeinkommens, bis maximal 1.800 € monatlich. Das Minimum beträgt 300 € monatlich, auch ohne vorheriges Einkommen. Bei einem früheren Nettoeinkommen von 3.000 € monatlich erhalten Sie etwa 1.950 € bis 2.010 € Elterngeld. Geringverdiener (unter 1.240 € netto) erhalten einen höheren Prozentsatz, bis zu 100%.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld zahlt den vollen Betrag für bis zu 14 Monate insgesamt für beide Elternteile. ElterngeldPlus zahlt den halben Betrag, aber für die doppelte Zeit (bis zu 28 Monate). ElterngeldPlus ist ideal, wenn Sie während der Kinderbetreuung Teilzeit arbeiten möchten. Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden.

Wie teilen sich beide Elternteile das Elterngeld?

Ein Elternteil kann bis zu 12 Monate Basiselterngeld erhalten. Nimmt der andere Elternteil mindestens 2 Monate, verlängert sich der Gesamtzeitraum auf 14 Monate. Der Partnerschaftsbonus gewährt 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Eltern gleichzeitig Teilzeit arbeiten (24 bis 32 Stunden pro Woche). Eltern können Monate gleichzeitig oder nacheinander nehmen.

Können Sie während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten?

Ja, Sie können bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten und Elterngeld beziehen. Ihr Teilzeiteinkommen mindert das Elterngeld — es wird auf Basis der Differenz zwischen bisherigem und aktuellem Einkommen neu berechnet. Verdienten Sie vorher 3.000 € netto und jetzt 1.500 € in Teilzeit, deckt das Elterngeld 65% der 1.500 €-Differenz = 975 € monatlich.

Ist Elterngeld steuerpflichtig?

Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber wie ALG I dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte. Erhalten Sie 15.000 € Elterngeld und verdienen 20.000 € aus Teilzeitarbeit, wird Ihr Steuersatz auf die 20.000 € so berechnet, als hätten Sie 35.000 € verdient. Das kann bei der Steuererklärung zu einer Nachzahlung führen.

Welche Einkommensgrenzen gelten ab 2025?

Ab April 2025 sind Paare mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen über 175.000 € pro Jahr (oder 150.000 € für Alleinerziehende) nicht mehr berechtigt für Elterngeld. Dies ist eine erhebliche Senkung gegenüber der bisherigen Grenze von 300.000 € für Paare. Verdienen beide Partner 90.000 €, überschreiten sie die Grenze und erhalten kein Elterngeld.

Bundesfinanzministerium: Basierend auf den Steuersätzen und Freibeträgen des Bundesfinanzministeriums für 2025. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater.

More Information

Disclaimer: Dieser Rechner liefert Schätzungen auf Grundlage der aktuellen Steuersätze und Freibeträge für das Steuerjahr 2025. Er stellt keine professionelle steuerliche, finanzielle oder rechtliche Beratung dar. Ihre tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen. Wenden Sie sich stets an einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen. Nutzungsbedingungen lesen