Schaetzen Sie Ihr Wohngeld basierend auf Haushaltseinkommen, Haushaltsgroesse und Mietstufe Ihrer Gemeinde.
Was ist Wohngeld und wer kann es erhalten?
Wohngeld ist eine Sozialleistung fuer einkommensschwache Haushalte, die kein Buergergeld oder andere Transferleistungen beziehen. Es steht sowohl Mietern (Mietzuschuss) als auch Eigentuemern (Lastenzuschuss) zur Verfuegung. Die Hoehe haengt von Haushaltsgroesse, Einkommen und der oertlichen Mietstufe (I-VII) ab. Seit der Reform 2023 (Wohngeld Plus) sind deutlich mehr Haushalte anspruchsberechtigt.
Was sind die Mietstufen?
Deutschland teilt Gemeinden in 7 Mietstufen (I bis VII) basierend auf dem oertlichen Mietmarkt ein. Mietstufe I umfasst Gebiete mit den niedrigsten Mieten, Mietstufe VII die teuersten Staedte wie Muenchen und Frankfurt. Die Mietstufe bestimmt die maximale anrechenbare Miete fuer die Wohngeldberechnung.
Kann ich Wohngeld zusammen mit Kindergeld erhalten?
Ja, Wohngeld und Kindergeld koennen gleichzeitig bezogen werden. Kindergeld zaehlt als Haushaltseinkommen bei der Wohngeldberechnung, disqualifiziert Sie aber nicht. Sie koennen jedoch kein Wohngeld erhalten, wenn Sie bereits Buergergeld beziehen, da die Wohnkosten dort bereits enthalten sind.
Hinweis: Diese Berechnungen sind Schätzungen basierend auf den deutschen Steuerregeln 2025 und stellen keine professionelle Steuerberatung dar. Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre individuelle Situation.
Wer Anspruch hat, wie viel Sie erhalten und wie Sie beantragen
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Wohnkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte, die zu viel für Bürgergeld verdienen, aber mit den Wohnkosten kämpfen. Es hilft sowohl Mietern (Mietzuschuss) als auch Eigentümern (Lastenzuschuss). Nach der Reform 2023 (Wohngeld Plus) sind etwa 2 Millionen Haushalte berechtigt. Die durchschnittliche Zahlung beträgt etwa 370 € monatlich.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Sie haben Anspruch, wenn Ihr Haushaltseinkommen im Verhältnis zu Miete und Haushaltsgröße niedrig ist. Als grobe Orientierung: eine Einzelperson mit bis zu etwa 1.600 € netto monatlich oder ein Paar mit zwei Kindern mit bis zu etwa 2.800 € netto können berechtigt sein. Sie dürfen nicht bereits Bürgergeld, BAföG oder Asylbewerberleistungen beziehen. Studierende können in der Regel kein Wohngeld beanspruchen.
Wie viel Wohngeld erhalten Sie?
Der Betrag hängt ab von: Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und berücksichtigungsfähiger Miete (begrenzt nach örtlicher Mietstufe). Eine Einzelperson mit 1.200 € Nettoeinkommen und 500 € Miete in einer Mietstufe-III-Stadt erhält möglicherweise 200-300 € monatlich. Eine vierköpfige Familie mit 2.400 € Einkommen und 900 € Miete erhält 350-500 €. Nutzen Sie den Online-Wohngeldrechner auf bmwsb.bund.de für Ihre Schätzung.
Wie beantragen Sie Wohngeld?
Beantragen Sie Wohngeld bei Ihrer örtlichen Wohngeldstelle, meist Teil der Stadt- oder Kreisverwaltung. Sie brauchen: Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen der letzten 3-6 Monate), Mietvertrag, Ausweis und Bankverbindung. Die Bearbeitung dauert 3 bis 6 Wochen. Wohngeld wird für 12 Monate bewilligt und muss vor Ablauf erneuert werden. Es wird nicht rückwirkend vor dem Antragsmonat gezahlt.
Können Sie Wohngeld mit anderen Leistungen kombinieren?
Ja, Wohngeld kann mit Kindergeld, Kinderzuschlag und dem Bildungs- und Teilhabepaket kombiniert werden. Der Bezug von Wohngeld plus Kinderzuschlag kann den Bedarf an Bürgergeld vermeiden, das mit mehr Auflagen verbunden ist. Wohngeld kann nicht mit Bürgergeld kombiniert werden — Sie erhalten das eine oder das andere.
Ist Wohngeld steuerpflichtig?
Nein, Wohngeld ist komplett steuerfrei und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Es beeinflusst auch nicht den Progressionsvorbehalt. Der Bezug von Wohngeld hat keine negativen Auswirkungen auf Ihre Steuersituation. Es ist rein eine Sozialleistung basierend auf dem Wohnbedarf.
Bundesfinanzministerium: Basierend auf den Steuersätzen und Freibeträgen des Bundesfinanzministeriums für 2025. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater.
Disclaimer: Dieser Rechner liefert Schätzungen auf Grundlage der aktuellen Steuersätze und Freibeträge für das Steuerjahr 2025. Er stellt keine professionelle steuerliche, finanzielle oder rechtliche Beratung dar. Ihre tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen. Wenden Sie sich stets an einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen. Nutzungsbedingungen lesen
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