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Ratgeber

Minijob und Steuern: Was Sie wissen müssen

Sarder Iftekhar3 March 20267 min read
Person arbeitet in einem kleinen Laden

Der Minijob ist eine der beliebtesten Beschäftigungsformen in Deutschland. Über 7 Millionen Menschen haben einen — als Hauptjob, als Nebenjob neben der Festanstellung oder als Zuverdienst in der Rente. Und der grosse Vorteil ist klar: Im Minijob verdienen Sie Ihr Geld fast komplett steuerfrei.

Aber „fast" ist eben nicht „ganz". Es gibt ein paar Regeln und Feinheiten, die Sie kennen sollten. In diesem Artikel erklären wir alles, was Sie über Minijobs und Steuern wissen müssen — einfach und verständlich.

Was ist ein Minijob genau?

Ein Minijob — offiziell geringfügige Beschäftigung genannt — ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem Sie maximal 538 Euro pro Monat verdienen (Stand 2025). Diese Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde und einer Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche kommt man auf die 538 Euro.

Wichtig: Es kommt auf den regelmässigen monatlichen Verdienst an. Wenn Sie in einem Monat mal etwas mehr verdienen (zum Beispiel wegen einer Vertretung), ist das in der Regel kein Problem — solange der Jahresverdienst 6.456 Euro nicht überschreitet und das Überschreiten nur gelegentlich vorkommt.

Daneben gibt es noch die kurzfristige Beschäftigung: Wenn Sie von vornherein auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr befristet arbeiten, gilt das ebenfalls als Minijob — unabhängig vom Verdienst. Das ist typisch für Saisonarbeit, Ferienjobs oder Messeeinsätze.

Steuern im Minijob: Brutto gleich Netto?

In den meisten Fällen: ja. Beim klassischen 538-Euro-Minijob zahlt der Arbeitgeber eine pauschale Abgabe von insgesamt rund 31 Prozent. Darin enthalten sind:

  • 15 Prozent Rentenversicherung
  • 13 Prozent Krankenversicherung
  • 2 Prozent pauschale Lohnsteuer (inklusive Soli und Kirchensteuer)
  • Umlagen für Krankheit und Mutterschaft

Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet das: Sie bekommen Ihre 538 Euro brutto = netto ausgezahlt. Keine Lohnsteuer, kein Solidaritätszuschlag, keine Kirchensteuer auf Ihrer Seite.

Es gibt allerdings einen kleinen Haken: die Rentenversicherungspflicht. Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent, und Sie als Arbeitnehmer stocken auf den vollen Beitragssatz von 18,6 Prozent auf. Das wären 3,6 Prozent von Ihrem Lohn, also rund 19 Euro bei 538 Euro Verdienst.

Die gute Nachricht: Sie können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlen Sie gar nichts, und der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil trotzdem. Allerdings erwerben Sie dann auch nur minimale Rentenansprüche. Berechnen Sie die Auswirkungen mit unserem Minijob-Rechner.

Minijob neben dem Hauptjob: Darauf müssen Sie achten

Haben Sie bereits eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung? Dann können Sie einen Minijob steuerfrei daneben ausüben. Der Minijob wird nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Ihr Arbeitgeber im Minijob zahlt die Pauschale, und für Sie bleibt es steuerfrei.

Aber Achtung: Ab dem zweiten Minijob neben einer Hauptbeschäftigung wird es kompliziert. Der zweite (und jeder weitere) Minijob wird mit Ihrem Hauptjob zusammengerechnet und ganz normal versteuert und verbeitragt. Dann ist es kein Minijob mehr, sondern eine reguläre Beschäftigung.

Beispiel: Sie verdienen 3.000 Euro brutto im Hauptjob und haben daneben einen Minijob im Supermarkt (400 Euro) und einen weiteren als Kellner (300 Euro). Der Supermarkt-Job bleibt als erster Minijob steuerfrei. Der Kellner-Job wird aber mit den 3.000 Euro zusammengerechnet und versteuert.

Nutzen Sie unseren Gehaltsvergleich, um zu sehen, ob sich ein zweiter Minijob finanziell wirklich lohnt — oder ob ein Midijob die bessere Wahl wäre.

Was ist ein Midijob — und wann lohnt sich der Umstieg?

Wenn Sie zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro pro Monat verdienen, befinden Sie sich im sogenannten Übergangsbereich — auch Midijob genannt. Hier zahlen Sie Sozialversicherungsbeiträge, aber zu einem reduzierten Satz. Je näher Sie an der 538-Euro-Grenze sind, desto geringer Ihr Beitragsanteil.

Der Vorteil gegenüber dem Minijob: Sie erwerben volle Rentenansprüche und sind voll kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert. Das kann sich besonders lohnen, wenn Sie keine andere Absicherung haben. Unser Midijob-Rechner zeigt Ihnen, was netto übrig bleibt.

Minijob in der Steuererklärung

Wenn Ihr Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent abführt, müssen Sie den Minijob nicht in Ihrer Steuererklärung angeben. Er taucht dort einfach nicht auf. Das ist einer der grossen Vorteile: Der Minijob-Verdienst erhöht nicht Ihr zu versteuerndes Einkommen und beeinflusst auch nicht Ihren Steuersatz.

Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht pauschal abführt, sondern nach Ihrer Steuerklasse (individuelle Besteuerung), dann müssen Sie den Verdienst in der Steuererklärung angeben. Das kommt in der Praxis selten vor, kann aber bei kurzfristigen Beschäftigungen der Fall sein.

Minijob und Sozialleistungen

Ein Minijob kann Auswirkungen auf bestimmte Sozialleistungen haben:

  • Bürgergeld: Ein Teil des Minijob-Verdienstes wird angerechnet. Die ersten 100 Euro bleiben in der Regel anrechnungsfrei. Was darüber liegt, wird zu 80 Prozent angerechnet. Mehr dazu in unserem Bürgergeld-Rechner.
  • Arbeitslosengeld I: Sie dürfen bis zu 165 Euro pro Monat hinzuverdienen, ohne dass das ALG I gekürzt wird.
  • Elterngeld: Einkommen aus einem Minijob wird beim Elterngeld berücksichtigt. Nutzen Sie unseren Elterngeld-Rechner für eine genaue Berechnung.
  • Wohngeld: Der Minijob-Verdienst zählt zum Gesamteinkommen und kann den Wohngeld-Anspruch beeinflussen. Unser Wohngeld-Rechner hilft Ihnen weiter.

Fazit: Minijob lohnt sich — aber kennen Sie die Regeln

Der Minijob ist und bleibt eine attraktive Möglichkeit, steuerfrei dazuzuverdienen. Aber gehen Sie nicht blind hinein. Prüfen Sie, ob die Befreiung von der Rentenversicherung für Sie sinnvoll ist. Achten Sie darauf, dass Sie nicht versehentlich die 538-Euro-Grenze überschreiten. Und wenn Sie nah an der Grenze sind, rechnen Sie durch, ob ein Midijob nicht die bessere Wahl wäre.

Mit unserem Minijob-Rechner und dem Gehaltsrechner bekommen Sie in Sekunden Klarheit über Ihre persönliche Situation.

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