Das Elterngeld gehört zu den wichtigsten Familienleistungen in Deutschland und ermöglicht Eltern, nach der Geburt eines Kindes eine berufliche Auszeit zu nehmen, ohne auf Einkommen verzichten zu müssen. Für 2026 hat die Bundesregierung jedoch weitreichende Änderungen beschlossen, die insbesondere Besserverdienende betreffen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alle Neuerungen und zeigen, wie Sie Ihren Anspruch korrekt berechnen.
Die neue Einkommensgrenze ab April 2025
Die wohl gravierendste Änderung: Die Einkommensgrenze für den Elterngeldanspruch wurde deutlich gesenkt. Seit April 2025 liegt die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens bei 175.000 Euro für Paare (zuvor: 200.000 Euro, davor: 300.000 Euro). Für Alleinerziehende bleibt die Grenze bei 150.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das Einkommen nach Abzug aller Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben. Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Es gibt weiterhin drei Varianten des Elterngelds:
- Basiselterngeld: 65 bis 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro pro Monat. Es wird für maximal 12 Monate gezahlt (plus 2 Partnermonate, also bis zu 14 Monate insgesamt).
- ElterngeldPlus: Die Hälfte des Basiselterngelds, dafür doppelt so lang — maximal 24 Monate. Ideal für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten.
- Partnerschaftsbonus: Vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Elternteile gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.
Neu ab 2026: Die Partnermonate können nun flexibler aufgeteilt werden. Bisher musste jeder Elternteil mindestens zwei Monate nehmen — jetzt sind auch Aufteilungen von 1+1 Monat möglich, was mehr Flexibilität schafft.
So wird das Elterngeld berechnet
Die Berechnung basiert auf dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (bei Angestellten) bzw. des letzten Geschäftsjahres (bei Selbstständigen). Der Ersatzanteil ist gestaffelt:
- Bei einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro: Bis zu 100 Prozent Ersatz (Geringverdienerkomponente — für je 2 Euro unter 1.000 Euro steigt der Ersatzanteil um 0,1 Prozentpunkte).
- Bei 1.000 bis 1.200 Euro netto: 67 Prozent Ersatz.
- Bei über 1.200 Euro netto: Für je 2 Euro über 1.200 Euro sinkt der Ersatzanteil um 0,1 Prozentpunkte, mindestens aber 65 Prozent.
Berechnen Sie Ihren individuellen Anspruch mit unserem Elterngeld-Rechner.
Strategien zur Optimierung des Elterngelds
Es gibt einige legale Möglichkeiten, den Elterngeldanspruch zu optimieren:
- Steuerklassenwechsel: Da das Elterngeld auf dem Nettoeinkommen basiert, kann ein Wechsel in eine günstigere Steuerklasse (z. B. von Klasse V auf Klasse III) vor der Geburt das Elterngeld erhöhen. Der Wechsel sollte mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen. Nutzen Sie unseren Steuerklassen-Rechner zur Optimierung.
- Einmalzahlungen vermeiden: Bonuszahlungen oder Provisionen im Bemessungszeitraum können das durchschnittliche Einkommen verzerren. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Zahlungen verschoben werden können.
- ElterngeldPlus bei Teilzeit: Wenn Sie während der Elternzeit 15 bis 32 Stunden arbeiten, kann ElterngeldPlus finanziell vorteilhafter sein als Basiselterngeld.
Elterngeld für Selbstständige
Selbstständige haben grundsätzlich denselben Anspruch auf Elterngeld. Der Bemessungszeitraum ist jedoch das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vor der Geburt (nicht die letzten 12 Monate). Das Einkommen wird aus dem Steuerbescheid ermittelt. Besonderheit: Selbstständige können während des Elterngeldbezugs weiterarbeiten — das Einkommen wird dann anteilig angerechnet.
Tipp: Prüfen Sie mit unserem Selbstständigen-Steuerrechner, wie sich Ihre Arbeitszeit auf das Elterngeld auswirkt.
Fazit: Elterngeld richtig planen
Die Änderungen beim Elterngeld 2026 betreffen vor allem Familien mit höherem Einkommen. Durch die gesenkte Einkommensgrenze fallen mehr Paare aus dem Anspruch heraus. Gleichzeitig bieten die flexibleren Partnerschaftsmonate und die Kombination aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus weiterhin attraktive Gestaltungsmöglichkeiten. Wer frühzeitig plant — insbesondere beim Steuerklassenwechsel — kann seinen Anspruch deutlich optimieren.
Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Elterngeldstellen der Länder, Elterngeld-Digital. Stand: März 2026.