Berechnen Sie Ihre Pendlerpauschale und Ihren Pendlereuro für 2026 und sehen Sie, was beides im Netto bringt.
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Das kleine gilt ab 20 km, wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind. Das große gilt ab 2 km, wenn sie auf mindestens der halben Strecke nicht zumutbar sind, und ist deutlich mehr wert.
Was Ihr Arbeitsweg 2026 wert ist — kleine und große Pauschale und 6 € je Kilometer
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Pendlerpauschale?
Die kleine Pauschale gilt, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist. Sie braucht eine einfache Wegstrecke von mindestens 20 km und beträgt 696 € im Jahr von 20 bis 40 km, 1.356 € über 40 bis 60 km und 2.016 € über 60 km. Die große Pauschale gilt, wenn öffentliche Verkehrsmittel auf mindestens der halben Strecke unzumutbar sind. Sie beginnt schon bei 2 km und beträgt 372 € im Jahr bis 20 km, 1.476 € bis 40 km, 2.568 € bis 60 km und 3.672 € über 60 km.
Wie viel ist der Pendlereuro 2026 wert?
6 € für jeden Kilometer der einfachen Fahrtstrecke, pro Jahr. Bis 2025 waren es 2 €, der Betrag hat sich also verdreifacht. Ein Arbeitsweg von 30 km bringt damit 180 € im Jahr. Anders als die Pendlerpauschale ist der Pendlereuro ein Absetzbetrag: Er wird direkt von der Steuer abgezogen, nicht vom Einkommen. Ihr Dienstgeber berücksichtigt ihn im Monatslohnzettel, sobald Sie die Erklärung abgegeben haben.
Was spart ein Arbeitsweg von 30 km tatsächlich?
Bei 3.571,43 € Monatsbrutto in Niederösterreich sinkt die monatliche Lohnsteuer von 424,27 € auf 391,87 €, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar ist (kleine Pauschale 696 €, also 58,00 € im Monat, plus 180 € Pendlereuro). Ist es unzumutbar, gilt die große Pauschale von 1.476 € (123,00 € im Monat) und die Monatssteuer sinkt auf 372,37 €. Im Jahr sind das 36.015,77 € oder 36.249,77 € netto, gegenüber 35.626,95 € ohne jede Pendlerbegünstigung.
Was gilt, wenn Sie nicht jeden Tag pendeln?
Die Pauschale richtet sich nach der Zahl der Pendeltage im Kalendermonat: ab 11 Tagen die volle Pauschale, bei 8 bis 10 Tagen zwei Drittel, bei 4 bis 7 Tagen ein Drittel, und bei weniger als 4 Tagen gibt es für diesen Monat nichts. Mehr als eine volle Pendlerpauschale pro Monat ist nie möglich. Der Pendlereuro wird im gleichen Verhältnis gekürzt. Feiertage, Krankenstand und Urlaub schaden dem Anspruch nicht.
Woher wissen Sie, welche Pauschale Ihnen zusteht?
Verwenden Sie den offiziellen Pendlerrechner des BMF unter bmf.gv.at/pendlerrechner. Er ist für die Entfernung und für die Frage der Zumutbarkeit rechtlich verbindlich — schätzen Sie also keines von beiden. Drucken Sie das Ergebnis aus und geben Sie es Ihrem Dienstgeber mit dem amtlichen Formular L 34 EDV. Ohne Abgabe beim Dienstgeber können Sie Pauschale und Pendlereuro immer noch in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Was kann den Anspruch verhindern?
Ein Firmenauto, das für den Arbeitsweg genutzt wird, schließt die Pendlerpauschale ganz aus. Ein Firmenfahrrad oder E-Bike nicht. Zahlt Ihr Dienstgeber ein Jobticket oder Öffi-Ticket, wird die Pendlerpauschale um die vom Dienstgeber getragenen Kosten gekürzt — der Pendlereuro bleibt unberührt. Bei mehreren Wohnsitzen zählt der zum Arbeitsplatz nächstgelegene oder der Familienwohnsitz.
Bringt die Pendlerpauschale noch weitere Vorteile?
Ja, zwei Dinge für Kleinverdiener. Der Anspruch auf eine Pendlerpauschale hebt den Verkehrsabsetzbetrag von 496 € auf 853 € im Jahr, wenn Ihr Einkommen höchstens 15.069 € beträgt; bis 16.056 € sinkt er wieder auf 496 €. Außerdem steigt der Deckel für die SV-Rückerstattung im Rahmen der Negativsteuer von 496 € auf 750 € — und wenn zusätzlich der Zuschlag von 804 € zusteht, liegt die höchstmögliche Gutschrift bei 1.554 € statt 1.300 €.
Bundesfinanzministerium: Basierend auf § 16 Abs 1 Z 6 und § 33 Abs 5 EStG 1988 in der für 2026 geltenden Fassung. Entfernung und Zumutbarkeit sind mit dem amtlichen Pendlerrechner des BMF festzustellen. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder an Ihre Arbeiterkammer.
Dieser Rechner verwendet die offiziellen Sätze und Grenzbeträge von:
- BMF — Pendlerrechner (verbindlich für Entfernung und Zumutbarkeit)
- EStG 1988 § 16 — Werbungskosten und Pendlerpauschale (RIS)
- EStG 1988 § 33 — Steuertarif und Steuerabsetzbeträge (RIS)
- oesterreich.gv.at — Kleines und großes Pendlerpauschale
- oesterreich.gv.at — Allgemeines zu Pendlerpauschale und Pendlereuro
- BMF — Das Steuerbuch 2026
Zuletzt geprüft: 11. Oktober 2026 · Steuerjahr 2026. Die Ergebnisse sind Richtwerte — für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder an Ihre Arbeiterkammer.
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BMF-konform: Dieser Rechner liefert Schätzungen auf Grundlage der aktuellen österreichischen Steuersätze und Beitragsgrundlagen für 2026. Er stellt keine professionelle steuerliche, finanzielle oder rechtliche Beratung dar. Ihre tatsächliche Steuerlast kann je nach persönlicher Situation abweichen. Wenden Sie sich bei finanziellen Entscheidungen immer an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Nutzungsbedingungen lesen