Berechnen Sie 2026, was ein Dienstnehmer in Österreich wirklich kostet: Sozialversicherung, BV-Beitrag, DB, DZ und Kommunalsteuer.
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Für ein ganzes Jahr unter der Höchstbeitragsgrundlage sind es rund 29,5 % des Bruttos. Der größte Teil ist die Sozialversicherung, dazu kommen Kommunalsteuer, DB, DZ und der BV-Beitrag.
Sozialversicherung, DB, DZ, Kommunalsteuer und Abfertigung neu — was ein Gehalt wirklich kostet
Wie viel kostet ein Dienstnehmer über dem Bruttogehalt?
Etwa 29,47 % des Bruttos bei einem ganzjährig Beschäftigten mit 14 Zahlungen unter der Höchstbeitragsgrundlage. Das sind 20,98 % Dienstgeber-Sozialversicherung auf die laufenden Bezüge und 20,48 % auf das 13. und 14. Gehalt, dazu 1,53 % für die Betriebliche Vorsorge, 3,70 % Dienstgeberbeitrag, je nach Bundesland rund 0,31 % bis 0,40 % Zuschlag und 3,00 % Kommunalsteuer. Ein Gehalt von 50.000 € kostet in Niederösterreich daher etwa 64.734,29 €.
Woraus besteht der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung?
Auf die laufenden Bezüge: 3,78 % Krankenversicherung, 1,10 % Unfallversicherung, 12,55 % Pensionsversicherung, 2,95 % Arbeitslosenversicherung, 0,10 % IESG-Zuschlag und 0,50 % Wohnbauförderungsbeitrag — zusammen 20,98 %. In Wien beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag 0,75 %, die Summe also 21,23 %. Beim 13. und 14. Gehalt fällt der Wohnbauförderungsbeitrag weg, der Satz liegt dort bei 20,48 %. Beachten Sie: Der Dienstgeber zahlt die vollen 2,95 % Arbeitslosenversicherung, auch wenn ein Kleinverdiener selbst nichts zahlt.
Welche Dienstgeberkosten haben überhaupt keine Obergrenze?
Die Sozialversicherung endet bei 6.930 € monatlichen laufenden Bezügen und bei 13.860 € pro Jahr für das 13. und 14. Gehalt. Vier Abgaben haben aber keine Obergrenze: der BV-Beitrag von 1,53 % zur Betrieblichen Vorsorge (für den es auch keine Untergrenze gibt), der Dienstgeberbeitrag von 3,70 %, der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und die Kommunalsteuer von 3,00 %. Bei hohen Gehältern werden diese vier zum größten Kostenblock, weil die Sozialversicherung dort nicht mehr mitwächst.
Wie hoch ist der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag je Bundesland?
Für 2026: Burgenland 0,40 %, Kärnten 0,37 %, Niederösterreich 0,33 %, Oberösterreich 0,31 %, Salzburg 0,35 %, Steiermark 0,34 %, Tirol 0,39 %, Vorarlberg 0,33 % und Wien 0,36 %. Jeder Satz setzt sich aus einem bundesweit einheitlichen Anteil von 0,12 % und einem Landesanteil zusammen. Niederösterreich und Salzburg haben sich gegenüber 2025 geändert — ein aus dem Vorjahr übernommener Satz ist daher falsch.
Gibt es eine Entlastung für sehr kleine Lohnsummen?
Ja. Beträgt die gesamte monatliche Bemessungsgrundlage des Dienstgebers höchstens 1.460 €, wird die Grundlage für Dienstgeberbeitrag, Zuschlag und Kommunalsteuer um 1.095 € gekürzt. Diese Regel gilt pro Dienstgeber, nicht pro Dienstnehmer — sie hilft also nur Betrieben, deren ganze Monatslohnsumme unter 1.460 € bleibt. Ein Rechner für ein einzelnes Gehalt sollte sie nur anwenden, wenn er bewusst einen Ein-Personen-Betrieb abbildet.
Ändern sich die Abgaben mit dem Alter des Dienstnehmers?
Ja, mit 60. Der Dienstgeberbeitrag und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag entfallen ab dem Kalendermonat nach dem Monat, in dem ein Dienstnehmer 60 wird. Das spart dem Dienstgeber rund 4 % des Bruttos. Für die Kommunalsteuer gibt es keine solche Befreiung, sie läuft weiter mit 3,00 %.
Wofür ist der BV-Beitrag von 1,53 % eigentlich?
Er finanziert die "Abfertigung neu", den Abfertigungsanspruch für alle, deren Dienstverhältnis nach dem 31.12.2002 begonnen hat. Der Dienstgeber zahlt 1,53 % aller Bezüge, einschließlich 13. und 14. Gehalt, an eine externe Vorsorgekasse. Das ist keine Rückstellung in der Bilanz, sondern echtes Geld, das monatlich abfließt — ohne Höchstbeitragsgrundlage und ohne Geringfügigkeitsgrenze. Die späteren Auszahlungen an den Dienstnehmer werden mit 6 % besteuert.
Bundesfinanzministerium: Basierend auf § 51 ASVG, § 41 FLAG 1967, dem KommStG 1993, den Beitragswerten des Dachverbands für 2026 und den Kammerumlagesätzen der WKO für 2026. Prüfen Sie vor der Budgetierung den aktuellen Zuschlagssatz Ihres Bundeslandes. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder an Ihre Wirtschaftskammer.
Dieser Rechner verwendet die offiziellen Sätze und Grenzbeträge von:
- Dachverband der Sozialversicherungsträger — Beitragsrechtliche Werte 2026
- WKO — Beitragswesen Dienstnehmer 2026
- FLAG 1967 § 41 — Dienstgeberbeitrag (RIS)
- WKO — Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ)
- WKO — Kammerumlagen, Hebesätze und Schwellenwerte ab 1.1.2026
- KommStG 1993 § 9 — Höhe der Kommunalsteuer (RIS)
- oesterreich.gv.at — Höchstbeitragsgrundlage
Zuletzt geprüft: 11. Oktober 2026 · Steuerjahr 2026. Die Ergebnisse sind Richtwerte — für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder an Ihre Arbeiterkammer.
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