Erstellen Sie eine österreichische Gehaltsabrechnung 2026 und rechnen Sie sie auf Ihr Team hoch: Brutto, Sozialversicherung, Lohnsteuer, Netto und die gesamten Arbeitgeberkosten.
Email me when Austrian tax rates change
One email per update. No spam, unsubscribe anytime.
Zwei Dinge. Zuerst die Sozialversicherung, dann die Lohnsteuer auf den Rest nach 11 € Werbungskosten im Monat und einer allfälligen Pendlerpauschale. Eine Kirchensteuer oder einen Solidaritätszuschlag gibt es in der Abrechnung nicht.
Wie der Dienstgeber die Lohnsteuer jeden Monat berechnet — und was auf dem Lohnzettel fehlt
Wie berechnet der Dienstgeber Ihre monatliche Lohnsteuer?
Jeder Monat wird als ein Zwölftel des Jahres behandelt. Der Dienstgeber nimmt Ihr Monatsbrutto, begrenzt die Beitragsgrundlage mit 6.930 €, berechnet die Beiträge und zieht diese sowie 11,00 € (ein Zwölftel des Werbungskostenpauschbetrags von 132 €) und ein Zwölftel einer allfälligen Pendlerpauschale ab. Diese Monatsbasis wird mit 12 hochgerechnet, der Jahrestarif angewendet, Ihre Absetzbeträge abgezogen und das Ergebnis wieder durch 12 geteilt. Alles wird auf volle Cent gerundet.
Lässt sich die Berechnung an einer echten Zahl nachvollziehen?
Ja. Bei 2.142,86 € Monatsbrutto in Niederösterreich: Sozialversicherung 324,00 € (15,12 %, weil die Arbeitslosenversicherung hier bei 0 % liegt). Dann 2.142,86 € − 324,00 € − 11,00 € = 1.807,86 €. Mal 12 ergibt 21.694,29 €. Der Tarif ergibt 20 % × (21.694,29 € − 13.539 €) = 1.631,06 €. Minus Verkehrsabsetzbetrag 496 € bleiben 1.135,06 €, geteilt durch 12 sind das 94,59 € Lohnsteuer im Monat.
Welche Absetzbeträge berücksichtigt der Dienstgeber, welche nicht?
Der Dienstgeber berücksichtigt den Verkehrsabsetzbetrag von 496 €, den erhöhten Verkehrsabsetzbetrag wenn er zusteht, den Pendlereuro, den Familienbonus Plus (auf Ihre schriftliche Erklärung) und den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag. Nicht berücksichtigen darf er den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von 804 € und den Kindermehrbetrag — das Gesetz zählt sie nicht zu den Absetzbeträgen der Lohnverrechnung. Diese zwei erreichen Sie nur über die Veranlagung.
Warum ist das Lohnzettel-Netto niedriger als Ihr echtes Jahresnetto?
Weil vier Dinge darin fehlen: der Zuschlag von 804 €, der Kindermehrbetrag von bis zu 700 € pro Kind, die SV-Rückerstattung für Kleinverdiener und die 30-%-Einschleifregelung beim 13. und 14. Gehalt. Alle vier werden erst in der Arbeitnehmerveranlagung abgerechnet. Ein lohnverrechnungsgenauer Rechner zeigt deshalb bei kleineren Einkommen weniger, als tatsächlich im Jahr bleibt — darum lohnt der Blick auf beide Zahlen.
Was ist der Lohnzahlungszeitraum?
Das ist der Zeitraum, für den die Steuer berechnet wird. Waren Sie den ganzen Kalendermonat beschäftigt, ist der Lohnzahlungszeitraum der Monat und der Hochrechnungsfaktor 12. Haben Sie mitten im Monat begonnen oder aufgehört, ist es der Kalendertag, und das Jahr zählt 360 Tage. Darum sieht ein Teilmonat selten wie ein einfacher Bruchteil eines ganzen Monats aus.
Was ist das Kontrollsechstel am Jahresende?
Bei der letzten Abrechnung der laufenden Bezüge im Jahr vergleicht der Dienstgeber ein Sechstel der tatsächlich zugeflossenen laufenden Bezüge mit dem schon mit festen Sätzen versteuerten 13. und 14. Gehalt. Wurde mehr mit festen Sätzen versteuert, als das Kontrollsechstel zulässt, wird der Überhang mit dem normalen Tarif nachversteuert. Wurde weniger ausgeschöpft, wird die Differenz auf die festen Sätze heruntergerechnet. Bei einem vollen Jahr mit gleichem Gehalt ändert sich nichts; relevant wird es bei Teiljahren, Karenz oder stark schwankenden Bezügen.
Welche weiteren Abgaben stehen auf einem österreichischen Lohnzettel?
Zwei, die es in Deutschland nicht gibt: den Wohnbauförderungsbeitrag von 0,50 % (in Wien 0,75 % ab 1. Jänner 2026) und die Arbeiterkammerumlage von 0,50 %. Beide werden beim 13. und 14. Gehalt nicht eingehoben — deshalb sinkt Ihr Beitragssatz dort von 18,07 % auf 17,07 %. Dazu kommt das jährliche e-card-Service-Entgelt, das im November für das Folgejahr abgezogen wird, als einzelne Zeile und nicht als Prozentsatz.
Bundesfinanzministerium: Basierend auf den Lohnverrechnungsregeln des EStG 1988 §§ 62, 66, 67 und 77 und den Beitragswerten der Sozialversicherung 2026. Die Rechenbeispiele wurden mit dem offiziellen Brutto-Netto-Rechner der Arbeiterkammer (Stand Jänner 2026) nachgerechnet. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder an Ihre Personalverrechnung.
Dieser Rechner verwendet die offiziellen Sätze und Grenzbeträge von:
- EStG 1988 § 66 — Berechnung der Lohnsteuer (RIS)
- EStG 1988 § 62 — Abzüge vor Anwendung des Lohnsteuertarifs (RIS)
- EStG 1988 § 77 — Lohnzahlungszeitraum und Kontrollsechstel (RIS)
- EStG 1988 § 67 — sonstige Bezüge, Jahressechstel (RIS)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger — Beitragsrechtliche Werte 2026
- WKO — Beitragswesen Dienstnehmer 2026
- BMF — Das Steuerbuch 2026
Zuletzt geprüft: 11. Oktober 2026 · Steuerjahr 2026. Die Ergebnisse sind Richtwerte — für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder an Ihre Arbeiterkammer.
Passende Rechner
BMF-konform: Dieser Rechner liefert Schätzungen auf Grundlage der aktuellen österreichischen Steuersätze und Beitragsgrundlagen für 2026. Er stellt keine professionelle steuerliche, finanzielle oder rechtliche Beratung dar. Ihre tatsächliche Steuerlast kann je nach persönlicher Situation abweichen. Wenden Sie sich bei finanziellen Entscheidungen immer an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Nutzungsbedingungen lesen