Skip to main content
Rechner/

Einkommensteuer-Rechner

Steuerjahr 2026
Alle Rechner

Berechnen Sie die österreichische Einkommensteuer 2026 Stufe für Stufe, mit Grenzsteuersatz und Durchschnittssatz.

Ihre Angaben

Email me when Austrian tax rates change

One email per update. No spam, unsubscribe anytime.

Mehr Informationen
Häufige Fragen

In Österreich gibt es keinen eigenen Freibetrag. Die erste Stufe hat einfach einen Satz von 0 %, deshalb bleibt ein Einkommen in dieser Stufe steuerfrei.

Die Einkommensteuer in Österreich verstehen

Die Steuerstufen 2026, die Absetzbeträge und warum es keine Steuerklassen gibt

Wie sehen die Steuerstufen 2026 aus?

Das Einkommen wird in Stufen besteuert: 0 % bis 13.539 €, 20 % von 13.539 € bis 21.992 €, 30 % bis 36.458 €, 40 % bis 70.365 €, 48 % bis 104.859 €, 50 % bis 1.000.000 € und 55 % darüber. Die 55 % gelten nur in den Kalenderjahren 2016 bis 2029. Jeder Satz gilt nur für den Teil in seiner Stufe, eine Gehaltserhöhung hebt also nie Ihr ganzes Einkommen in einen höheren Satz. Am Ende jeder Stufe sind es in Summe 0 €, 1.690,60 €, 6.030,40 €, 19.593,20 € und 36.150,32 €.

Wie wird das steuerpflichtige Einkommen eines Dienstnehmers berechnet?

Beginnen Sie mit Ihren laufenden Bezügen des Jahres, ohne das 13. und 14. Gehalt. Ziehen Sie die Sozialversicherung auf diese Bezüge ab, dann den Werbungskostenpauschbetrag von 132 € im Jahr, dann eine allfällige Pendlerpauschale und weitere nachgewiesene Werbungskosten. Das ergibt Ihre Einkünfte. Nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen steht Ihr Einkommen — und darauf werden die Stufen oben angewendet.

Welche Absetzbeträge senken die Steuer?

Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 496 € im Jahr für alle in einem Dienstverhältnis. Mit Anspruch auf eine Pendlerpauschale steigt er auf 853 €, wenn das Einkommen höchstens 15.069 € beträgt, und sinkt bis 16.056 € wieder auf 496 €. Ein Zuschlag von 804 € gibt es bei einem Einkommen von höchstens 19.761 €, er läuft bis 30.259 € auf null aus. Eltern können den Familienbonus Plus und, wenn sie allein verdienen, den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen. Absetzbeträge senken die Steuer selbst, nicht das Einkommen.

In welcher Reihenfolge werden die Absetzbeträge abgezogen?

Zuerst kommt der Familienbonus Plus, aber nur bis zur Höhe der auf Ihr Einkommen berechneten Steuer — er allein kann nie eine Gutschrift erzeugen. Danach folgen Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag und Pensionistenabsetzbetrag. Diese späteren Absetzbeträge können das Ergebnis unter null drücken, und genau das löst die Negativsteuer aus.

Können Ehepaare gemeinsam besteuert werden?

Nein. Österreich kennt keine gemeinsame Veranlagung und keine Steuerklassen — es gibt nichts wie die deutschen Steuerklassen I bis VI oder die Kombination III/V. Ehepartner und eingetragene Partner werden immer einzeln besteuert. Die einzige partnerbezogene Begünstigung ist der Alleinverdienerabsetzbetrag, und der braucht ein Kind sowie einen Partner mit einem Einkommen von höchstens 7.411 € im Jahr. Er beträgt 612 € bei einem Kind, 828 € bei zwei, 1.101 € bei drei und je 273 € mehr für jedes weitere Kind.

Gibt es Kirchensteuer oder einen Solidaritätszuschlag?

Beides wird nicht vom Gehalt abgezogen. Einen Solidaritätszuschlag wie in Deutschland gibt es in Österreich überhaupt nicht. Den Kirchenbeitrag schreibt Ihnen Ihre Kirche direkt vor, niemals über die Lohnverrechnung, und Sie können ihn als Sonderausgabe von bis zu 600 € im Jahr geltend machen. Erwarten Sie also keine deutsche Kirchensteuerzeile von 8 % oder 9 % auf einem österreichischen Lohnzettel.

Was passiert, wenn die Absetzbeträge höher sind als die Steuer?

Sie bekommen Geld zurück, aber nur über die Veranlagung. Das ist die Negativsteuer. Einem Dienstnehmer mit Verkehrsabsetzbetrag werden 55 % seiner Pflichtbeiträge erstattet, höchstens 496 € oder 750 € bei Anspruch auf eine Pendlerpauschale. Wenn der Zuschlag von 804 € zusteht, erhöht sich dieser Deckel um 804 € — der praktische Höchstbetrag liegt damit bei 1.300 € ohne und 1.554 € mit Pendlerpauschale. Eltern können zusätzlich den Kindermehrbetrag von bis zu 700 € pro Kind erhalten.

Bundesfinanzministerium: Basierend auf dem EStG 1988 in der für das Kalenderjahr 2026 geltenden Fassung, abgeglichen mit den Tarifübersichten des Bundesministeriums für Finanzen für 2026. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an eine Steuerberaterin.

Quellen und Nachweise
2026

Dieser Rechner verwendet die offiziellen Sätze und Grenzbeträge von:

Zuletzt geprüft: 11. Oktober 2026 · Steuerjahr 2026. Die Ergebnisse sind Richtwerte — für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder an Ihre Arbeiterkammer.

Advertisement

BMF-konform: Dieser Rechner liefert Schätzungen auf Grundlage der aktuellen österreichischen Steuersätze und Beitragsgrundlagen für 2026. Er stellt keine professionelle steuerliche, finanzielle oder rechtliche Beratung dar. Ihre tatsächliche Steuerlast kann je nach persönlicher Situation abweichen. Wenden Sie sich bei finanziellen Entscheidungen immer an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Nutzungsbedingungen lesen

Advertisement