Sehen Sie, was Sie und Ihr Arbeitgeber in die österreichische Pensionsversicherung einzahlen, und welche Einkommensteuer eine Pension 2026 trägt.
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Der Pensionsbeitrag beträgt 10,25 % von Ihnen und 12,55 % von Ihrem Arbeitgeber, und zwar bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage.
Was Sie einzahlen, was die Höchstbeitragsgrundlage bedeutet und wie eine Pension besteuert wird
Wie viel zahlen Sie in die gesetzliche Pension ein?
Als Dienstnehmer zahlen Sie 10,25 % Ihres Bruttos als Pensionsversicherung, der Dienstgeber zahlt weitere 12,55 %. Zusammen fließen 22,80 % in das Pensionssystem — der größte einzelne Posten auf einem österreichischen Lohnzettel. Dieselben 10,25 % fallen auch auf das 13. und 14. Gehalt an, Ihre Beiträge folgen also allen vierzehn Zahlungen, nicht nur zwölf.
Gibt es eine Obergrenze für Pensionsbeiträge?
Ja, die Höchstbeitragsgrundlage. Für 2026 beträgt sie 6.930 € im Monat beziehungsweise 231 € am Tag für laufende Bezüge. Für Entgelt darüber fällt überhaupt keine Sozialversicherung an — also keine weiteren Pensionsbeiträge und kein weiterer Pensionsanspruch. Für das 13. und 14. Gehalt gilt ein eigener Jahrestopf von 13.860 €. An der monatlichen Grenze beträgt der Pensionsbeitrag 710,33 € für den Dienstnehmer und 869,72 € für den Dienstgeber.
Wie wird die Höchstbeitragsgrundlage jedes Jahr angepasst?
Über die Aufwertungszahl, einen jährlich nach dem ASVG festgesetzten Faktor. Für 2026 beträgt sie 1,073 — so kam die monatliche Grenze auf 6.930 €. Weil der Faktor im Voraus veröffentlicht wird, stehen die Grenzwerte des nächsten Jahres schon vor Jahresbeginn fest. Die Ausnahme 2026 ist die Geringfügigkeitsgrenze: Sie blieb bei 551,10 €, weil ihre Aufwertung gesetzlich ausgesetzt wurde.
Wird eine Pension in Österreich besteuert?
Ja. Eine gesetzliche Pension ist steuerpflichtiges Einkommen und läuft durch denselben Tarif wie ein Gehalt: 0 % bis 13.539 €, dann 20 %, 30 %, 40 %, 48 % und 50 %. Pensionisten erhalten keinen Verkehrsabsetzbetrag und auch nicht den Werbungskostenpauschbetrag von 132 €. Dafür bekommen sie den Pensionistenabsetzbetrag.
Wie hoch ist der Pensionistenabsetzbetrag?
1.020 € im Jahr für 2026, auslaufend auf null zwischen einem Pensionseinkommen von 21.614 € und 31.494 €. Es gibt einen erhöhten Betrag von 1.502 €, wenn Sie seit mehr als sechs Monaten verheiratet oder eingetragen verpartnert sind, das Einkommen des Partners höchstens 2.720 € im Jahr beträgt und Ihnen kein Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht. Der erhöhte Betrag läuft zwischen 24.616 € und 31.494 € auf null aus.
Kann ein Pensionist über die Veranlagung Geld zurückbekommen?
Ja. Drückt der Pensionistenabsetzbetrag die berechnete Steuer unter null, können 80 % Ihrer Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden, höchstens 723 € für 2026 und gekürzt um eine allfällige steuerfreie Ausgleichszulage. Die Gutschrift kann nie höher sein als der berechnete negative Betrag. Sie kommt nur über die Veranlagung, niemals automatisch.
Was ist die Abfertigung neu und wie wird sie besteuert?
Sie ist ein kapitalgedecktes Abfertigungssystem für alle, deren Dienstverhältnis nach dem 31.12.2002 begonnen hat. Ihr Dienstgeber zahlt 1,53 % aller Bezüge, einschließlich 13. und 14. Gehalt, an eine externe Vorsorgekasse. Es gibt keine Höchstbeitragsgrundlage und keine Geringfügigkeitsgrenze, jeder Euro Entgelt ist erfasst. Die Auszahlung an Sie wird pauschal mit 6 % besteuert.
Bundesfinanzministerium: Basierend auf §§ 45, 51 und 108 ASVG sowie § 33 EStG 1988 in der für 2026 geltenden Fassung. Die Krankenversicherungssätze für Pensionisten und die Regeln der Pensionsversicherung für Selbständige (SVS) sind hier nicht behandelt. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an Ihre Pensionsversicherungsanstalt oder an eine Steuerberaterin.
Dieser Rechner verwendet die offiziellen Sätze und Grenzbeträge von:
- Dachverband der Sozialversicherungsträger — Beitragsrechtliche Werte 2026
- oesterreich.gv.at — Höchstbeitragsgrundlage
- EStG 1988 § 33 — Steuertarif und Steuerabsetzbeträge (RIS)
- BMF — Steuertarif und Steuerabsetzbeträge
- Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Zuletzt geprüft: 11. Oktober 2026 · Steuerjahr 2026. Die Ergebnisse sind Richtwerte — für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder an Ihre Arbeiterkammer.
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BMF-konform: Dieser Rechner liefert Schätzungen auf Grundlage der aktuellen österreichischen Steuersätze und Beitragsgrundlagen für 2026. Er stellt keine professionelle steuerliche, finanzielle oder rechtliche Beratung dar. Ihre tatsächliche Steuerlast kann je nach persönlicher Situation abweichen. Wenden Sie sich bei finanziellen Entscheidungen immer an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Nutzungsbedingungen lesen