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Forschungszulage-Rechner

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Berechnen Sie die Forschungszulage: 25 % Steuerermassigung auf forderhige F&E-Personalkosten, bis zu 500.000 EUR.

Forschungszulage-Rechner
Aufschlusselung der Forschungszulage
Forderfahige F&E-Aufwendungen1.000.000,00 €
Maximaler forderfahiger Betrag2.000.000,00 €
Gedeckelter forderfahiger Betrag1.000.000,00 €
Forderungssatz25%
Forschungszulage (Steuerermassigung)250.000,00 €
Effektiver Vorteil (Steuerminderung)250.000,00 €

Der maximale forderfahige Aufwand betragt 2.000.000 EUR, was zu einer maximalen Zulage von 500.000 EUR pro Jahr fuhrt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage wurde 2020 durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) eingefuhrt. Sie gewahrt eine 25%ige Steuerermassigung auf forderfahige F&E-Personalkosten, bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von 2 Mio. EUR pro Jahr (maximale Zulage: 500.000 EUR). Die Zulage wird mit der Einkommen- oder Korperschaftsteuer verrechnet.

Welche Aufwendungen sind forderfahig?

Forderfahig sind vor allem Personalkosten fur Mitarbeiter, die an qualifizierten F&E-Projekten arbeiten (Grundlagenforschung, angewandte Forschung oder experimentelle Entwicklung). Auftragsforschungskosten sind zu 60 % des Rechnungsbetrags forderfahig. Das F&E-Projekt muss von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zertifiziert werden.

Konnen alle Unternehmen die Forschungszulage beantragen?

Ja. Anders als viele andere F&E-Anreize steht die Forschungszulage allen einkommen- oder korperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen offen, unabhangig von Grosse, Branche oder Rentabilitat. Selbst verlustbringende Unternehmen konnen die Zulage als Barauszahlung erhalten, wenn sie die Steuerschuld ubersteigt.

Hinweis: Diese Berechnungen sind Schätzungen basierend auf den deutschen Steuerregeln 2025 und stellen keine professionelle Steuerberatung dar. Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre individuelle Situation.

Forschungszulage in Deutschland verstehen

Die Forschungszulage, wer sich qualifiziert und wie viel Sie beanspruchen können

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine Steuergutschrift für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die 2020 eingeführt wurde. Unternehmen erhalten 25% der förderfähigen F&E-Personalkosten als Steuergutschrift zurück. Der förderfähige Höchstbetrag beträgt 4 Mio. € pro Jahr, was eine maximale Gutschrift von 1 Mio. € ergibt. Anders als ein Abzug reduziert sie die Steuerschuld direkt Euro für Euro.

Wer kann die Forschungszulage beanspruchen?

Alle Unternehmen in Deutschland können sie beanspruchen, unabhängig von Größe oder Branche — vom Ein-Personen-Startup bis zum Großkonzern. Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften qualifizieren sich alle. Sie müssen F&E-Aktivitäten durchführen, die neue oder erheblich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen betreffen. Die F&E muss systematische Untersuchung oder Experimente beinhalten.

Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähige Kosten umfassen Gehälter von Mitarbeitern, die direkt an F&E-Projekten arbeiten, plus 15% Pauschale für Gemeinkosten. Bei Auftragsforschung sind 60% des Auftragswertes förderfähig. Ein Unternehmen mit 3 Forschern zu je 70.000 € hat förderfähige Kosten von 210.000 € × 1,15 = 241.500 €, was eine Forschungszulage von etwa 60.375 € ergibt.

Wie beantragen Sie die Forschungszulage?

Der Prozess hat zwei Schritte. Zuerst beantragen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) die Zertifizierung Ihres F&E-Projekts. Diese bestätigt, dass Ihr Projekt förderfähig ist. Zweitens machen Sie die Gutschrift in Ihrer Steuererklärung geltend (Anlage FZ). Die BSFZ-Entscheidung dauert typischerweise 3-4 Monate. Sie können rückwirkend für bis zu 4 Jahre beantragen.

Können Startups und Verlustunternehmen profitieren?

Ja, das ist ein wesentlicher Vorteil. Übersteigt Ihre Forschungszulage Ihre Steuerschuld, wird der Überschuss als Barauszahlung erstattet. Ein Startup ohne Gewinne, das 200.000 € für qualifiziertes F&E-Personal ausgibt, erhält eine Barauszahlung von 50.000 € vom Finanzamt. Das macht sie zu einer der startup-freundlichsten F&E-Förderungen in Europa.

Können Sie sie mit anderen F&E-Förderungen kombinieren?

Ja, die Forschungszulage kann mit anderen öffentlichen Förderprogrammen wie ZIM, BMBF-Zuschüssen oder EU Horizon Europe kombiniert werden. Kosten, die durch andere Programme finanziert werden, können jedoch nicht doppelt angerechnet werden. Wird ein Forscher zu 50% durch einen ZIM-Zuschuss finanziert, qualifiziert sich nur der verbleibende 50%-Anteil seines Gehalts für die Forschungszulage.

Bundesfinanzministerium: Basierend auf den Steuersätzen und Freibeträgen des Bundesfinanzministeriums für 2025. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater.

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Disclaimer: Dieser Rechner liefert Schätzungen auf Grundlage der aktuellen Steuersätze und Freibeträge für das Steuerjahr 2025. Er stellt keine professionelle steuerliche, finanzielle oder rechtliche Beratung dar. Ihre tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen. Wenden Sie sich stets an einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen. Nutzungsbedingungen lesen