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Abgeltungsteuer-Rechner Deutschland

2025
Ihre Angaben
Abgeltungsteuer-Ergebnisse
Brutto-Kapitalerträge10.000,00 €
Sparerpauschbetrag (Freibetrag)-1.000,00 €
Steuerpflichtige Kapitalerträge9.000,00 €
Abgeltungsteuer (25%)-2.250,00 €
Solidaritätszuschlag (5,5%)-123,75 €
Gesamtsteuer2.373,75 €
Netto-Kapitalerträge7.626,25 €
Effektiver Steuersatz23.74%
Häufig gestellte Fragen

Was ist die Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer ist Deutschlands pauschale Quellensteuer auf Kapitalertraege. Seit 2009 werden Kapitalertraege (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) pauschal mit 25% plus 5,5% Solidaritaetszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Das ergibt einen effektiven Satz von ca. 26,375% ohne Kirchensteuer.

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag auf Kapitalertraege: 1.000€ fuer Alleinstehende und 2.000€ fuer zusammen veranlagte Ehepaare. Kapitalertraege bis zu diesem Betrag sind komplett steuerfrei. Sie sollten einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einrichten.

Wie wirkt sich die Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus?

Als Kirchenmitglied wird auch Kirchensteuer (8% in BY/BW, 9% anderswo) auf die Abgeltungsteuer erhoben. Die Kirchensteuer reduziert jedoch den Basisteuersatz: Der effektive Abgeltungsteuersatz berechnet sich als 25% / (1 + Kirchensteuersatz), was einen etwas niedrigeren Basissatz ergibt.

Hinweis: Diese Berechnungen sind Schätzungen basierend auf den deutschen Steuerregeln 2025 und stellen keine professionelle Steuerberatung dar. Konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre individuelle Situation.

Kapitalertragsteuer in Deutschland verstehen

Wie Deutschland Ihre Anlagegewinne, Dividenden und Zinsen besteuert

Was ist die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge?

Deutschland besteuert Kapitalerträge mit einer pauschalen Abgeltungsteuer von 25% plus 5,5% Solidaritätszuschlag, was einen effektiven Steuersatz von 26,375% ergibt. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 8% oder 9% Kirchensteuer auf die Steuer. Dies gilt für Aktiengewinne, Dividenden, Zinsen und Fondsausschüttungen.

Wie viel können Sie steuerfrei aus Kapitalanlagen verdienen?

Jede Person hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr (2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare). Die ersten 1.000 € Kapitalerträge sind komplett steuerfrei. Sie müssen bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einrichten, damit die Bank auf Beträge unter dieser Grenze keine Steuer einbehält.

Wie werden Aktiengewinne beim Verkauf besteuert?

Beim Verkauf von Aktien mit Gewinn wird der Gewinn mit dem pauschalen Satz von 26,375% besteuert. Kauften Sie Aktien für 5.000 € und verkauften sie für 8.000 €, beträgt Ihr Gewinn 3.000 €. Nach dem 1.000-€-Freibetrag werden 2.000 € besteuert, was etwa 527 € Steuer kostet. Ihre Bank oder Ihr Broker behält die Steuer automatisch ein und zahlt sie an das Finanzamt.

Können Sie Verluste mit Gewinnen verrechnen?

Ja, Verluste aus Aktienverkäufen können mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnet werden (aber nicht mit Zinsen oder Dividenden). Verloren Sie 2.000 € bei einer Aktie und gewannen 5.000 € bei einer anderen, zahlen Sie Steuer auf die netto 3.000 €. Nicht genutzte Verluste werden im Verlustverrechnungstopf in künftige Jahre vorgetragen.

Ist die Günstigerprüfung für Geringverdiener relevant?

Ja. Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt, können Sie in der Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt besteuert dann Ihre Kapitalerträge mit Ihrem niedrigeren persönlichen Satz statt der pauschalen 25%. Das lohnt sich für Studenten, Rentner oder Teilzeitkräfte mit einem Einkommen unter etwa 18.000 € pro Jahr.

Wie werden Kryptogewinne anders besteuert?

Kryptowährungsgewinne unterliegen nicht der 25% Abgeltungsteuer. Stattdessen werden sie als private Veräußerungsgeschäfte mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, der bis zu 45% betragen kann. Halten Sie Krypto jedoch länger als ein Jahr, ist der Gewinn komplett steuerfrei. Für kurzfristige Gewinne gibt es eine jährliche Freigrenze von 600 €.

Bundesfinanzministerium: Basierend auf den Steuersätzen und Freibeträgen des Bundesfinanzministeriums für 2025. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater.

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Disclaimer: Dieser Rechner liefert Schätzungen auf Grundlage der aktuellen Steuersätze und Freibeträge für das Steuerjahr 2025. Er stellt keine professionelle steuerliche, finanzielle oder rechtliche Beratung dar. Ihre tatsächliche Steuerlast kann je nach individueller Situation abweichen. Wenden Sie sich stets an einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen. Nutzungsbedingungen lesen