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Ratgeber

Steuererklärung leicht gemacht: Ein Leitfaden für Arbeitnehmer

Sarder Iftekhar5 March 20269 min read
Person füllt Formulare an einem Schreibtisch aus

Jedes Jahr aufs Neue: Die Steuererklärung steht an, und viele Arbeitnehmer schieben sie vor sich her wie einen Zahnarztbesuch. Zu kompliziert, zu viele Formulare, zu wenig Lust. Dabei lohnt sich die Mühe fast immer. Im Schnitt bekommen Arbeitnehmer in Deutschland rund 1.095 Euro vom Finanzamt zurück. Das ist mehr als ein Monatsgehalt bei vielen Teilzeitkräften.

In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen, wie Sie als Arbeitnehmer Ihre Steuererklärung ausfüllen — ohne Steuerberater, ohne Panik und ohne unnötig Geld liegen zu lassen.

Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Viele Arbeitnehmer denken, dass die Steuererklärung freiwillig ist. Und für viele stimmt das auch — wenn Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben und in Steuerklasse 1 oder 4 sind, besteht grundsätzlich keine Pflicht.

Aber es gibt Ausnahmen. Sie müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn:

  • Sie Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld von mehr als 410 Euro im Jahr bezogen haben
  • Sie in Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4 mit Faktor veranlagt werden
  • Sie Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro hatten
  • Sie einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben
  • Sie von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn erhalten haben

Selbst wenn keine Pflicht besteht: Es lohnt sich fast immer, freiwillig abzugeben. Denn in den meisten Fällen haben Sie über das Jahr zu viel Lohnsteuer gezahlt. Mit dem Einkommensteuerrechner können Sie vorab abschätzen, wie viel Sie zurückbekommen könnten.

Die Frist: Wann muss die Erklärung beim Finanzamt sein?

Wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind, haben Sie bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Für das Steuerjahr 2025 wäre das also der 31. Juli 2026. Nutzen Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist bis Ende Februar 2027.

Bei freiwilliger Abgabe haben Sie sogar vier Jahre Zeit. Die Steuererklärung für 2025 können Sie also theoretisch bis Ende 2029 einreichen. Aber mal ehrlich — je früher Sie es machen, desto früher haben Sie das Geld auf dem Konto.

ELSTER: Das offizielle Online-Portal

Die einfachste und kostenlose Möglichkeit, Ihre Steuererklärung abzugeben, ist über ELSTER (Elektronische Steuererklärung). Das ist das offizielle Portal der Finanzverwaltung. Sie registrieren sich einmalig, erhalten einen Aktivierungscode per Post, und können dann alles online ausfüllen und absenden.

Der grosse Vorteil von ELSTER: Viele Daten sind bereits vorausgefüllt. Ihr Arbeitgeber hat Ihre Lohndaten schon elektronisch ans Finanzamt übermittelt, und ELSTER zieht sich diese Daten automatisch. Sie müssen also nicht alles von Hand eintippen.

Alternativ gibt es kostenpflichtige Steuersoftware wie WISO Steuer, Taxfix oder SteuerBot, die Sie mit einfachen Fragen durch die Erklärung führen. Für die meisten Arbeitnehmer reicht ELSTER aber völlig aus.

Die wichtigsten Abzugsmöglichkeiten für Arbeitnehmer

Hier wird es spannend — denn hier holen Sie sich das Geld zurück. Als Arbeitnehmer können Sie eine ganze Reihe von Ausgaben steuerlich geltend machen:

Werbungskosten

Das sind alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrem Job stehen. Das Finanzamt gewährt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro. Die bekommen Sie, ohne irgendetwas nachweisen zu müssen. Aber wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher sind, lohnt es sich, sie einzeln aufzulisten:

  • Pendlerpauschale: 30 Cent pro Kilometer einfache Entfernung für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Bei 30 Kilometern Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen sind das bereits über 2.200 Euro.
  • Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag im Homeoffice, maximal 1.260 Euro im Jahr (210 Tage). Nutzen Sie unseren Homeoffice-Rechner, um Ihren Abzug zu berechnen.
  • Arbeitsmittel: Computer, Schreibtisch, Bürostuhl, Fachliteratur, Berufskleidung — alles, was Sie für die Arbeit brauchen und selbst bezahlt haben.
  • Fortbildungskosten: Kursgebühren, Fachliteratur, Prüfungsgebühren, Reisekosten zur Fortbildung.
  • Bewerbungskosten: Ja, auch Bewerbungsfotos, Porto und Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen zählen.

Sonderausgaben

  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Der Arbeitnehmeranteil wird berücksichtigt.
  • Kirchensteuer: Wird als Sonderausgabe abgezogen. Wie viel Kirchensteuer Sie zahlen, zeigt Ihnen unser Kirchensteuerrechner.
  • Spenden: An gemeinnützige Organisationen, Vereine und Parteien.
  • Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur Riester-Rente oder Rürup-Rente. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Riester-Rechner.

Aussergewöhnliche Belastungen

Hohe Krankheitskosten, Pflegekosten oder behinderungsbedingte Aufwendungen können als aussergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden — abzüglich einer zumutbaren Eigenbelastung, die vom Einkommen und Familienstand abhängt.

Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten

  • Belege vergessen: Sammeln Sie das ganze Jahr über Belege. Am besten in einem Ordner oder einer App. Zum Zeitpunkt der Steuererklärung erinnert man sich nicht mehr an alles.
  • Pauschale nicht überschreiten: Wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten unter 1.230 Euro liegen, brauchen Sie nichts einzutragen — die Pauschale wird automatisch angerechnet.
  • Bankverbindung vergessen: Klingt banal, aber wenn die Bankverbindung fehlt oder falsch ist, verzögert sich die Erstattung.
  • Anlage nicht ausgefüllt: Je nach Situation brauchen Sie verschiedene Anlagen (Anlage N für Arbeitnehmer, Anlage Kind für Kinder, Anlage Vorsorgeaufwand). Vergessen Sie keine.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Im Durchschnitt dauert es etwa 6 bis 8 Wochen, bis Sie Ihren Steuerbescheid erhalten. In manchen Bundesländern geht es schneller, in anderen dauert es länger. Berlin ist traditionell eher langsam, Bayern und Sachsen meist schneller.

Tipp: Geben Sie Ihre Erklärung gleich am Anfang des Jahres ab. Dann ist beim Finanzamt noch weniger los, und Sie bekommen Ihr Geld schneller.

Fazit: Es lohnt sich — fast immer

Die Steuererklärung ist kein Hexenwerk. Als Arbeitnehmer sind die meisten Fälle relativ unkompliziert, und mit ELSTER oder einer guten Steuersoftware schaffen Sie es an einem Nachmittag. Im Schnitt winken über 1.000 Euro Erstattung — das ist ein guter Stundenlohn für ein paar Stunden Arbeit.

Bevor Sie loslegen, schauen Sie sich Ihre Situation mit unserem Gehaltsrechner an. So sehen Sie genau, wie viel Lohnsteuer und Sozialabgaben von Ihrem Gehalt abgezogen werden — und können besser einschätzen, was Sie vom Finanzamt zurückbekommen können.

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