Deutschland ist eines der wenigen Länder weltweit, in dem der Staat Steuern für die Kirchen einzieht. Wenn Sie Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche sind (oder einiger anderer Religionsgemeinschaften), wird Ihnen automatisch jeden Monat Kirchensteuer vom Gehalt abgezogen. Und das ist nicht wenig — je nach Bundesland sind es 8 oder 9 Prozent Ihrer Einkommensteuer.
In den letzten Jahren sind immer mehr Menschen aus der Kirche ausgetreten. 2023 waren es über 700.000 allein bei der katholischen und evangelischen Kirche zusammen. Ein Grund dafür ist oft die Kirchensteuer. Aber lohnt sich der Austritt wirklich finanziell? Und wie genau wird die Kirchensteuer überhaupt berechnet? Das klären wir in diesem Artikel.
Wie wird die Kirchensteuer berechnet?
Die Kirchensteuer ist keine eigenständige Steuer auf Ihr Einkommen, sondern ein Zuschlag auf Ihre Einkommensteuer. Der Satz beträgt:
- 9 Prozent der Einkommensteuer in den meisten Bundesländern
- 8 Prozent der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg
Ein Beispiel: Angenommen, Sie verdienen 45.000 Euro brutto im Jahr und zahlen 5.800 Euro Einkommensteuer (Lohnsteuer). Dann beträgt Ihre Kirchensteuer in den meisten Bundesländern 9 Prozent von 5.800 Euro, also 522 Euro pro Jahr (rund 43,50 Euro pro Monat). In Bayern oder Baden-Württemberg wären es 8 Prozent, also 464 Euro.
Das klingt vielleicht erst mal verkraftbar. Aber bedenken Sie: Je mehr Sie verdienen, desto höher wird nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch die Kirchensteuer. Bei einem Brutto von 70.000 Euro zahlen Sie leicht über 1.000 Euro Kirchensteuer pro Jahr. Bei 100.000 Euro können es über 2.000 Euro werden.
Möchten Sie wissen, wie viel Kirchensteuer genau von Ihrem Gehalt abgezogen wird? Unser Kirchensteuer-Rechner zeigt es Ihnen sofort.
Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Kirchensteuer zahlen alle Arbeitnehmer, die Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind. In Deutschland betrifft das vor allem:
- Die katholische Kirche
- Die evangelische Kirche (Landeskirchen)
- Einige freikirchliche Gemeinden
- Jüdische Gemeinden
- Altkatholische Kirche
Muslimische Gemeinden, buddhistische Gemeinschaften und die meisten Freikirchen erheben keine Kirchensteuer über den Staat. Wer keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, zahlt also gar keine Kirchensteuer.
Übrigens: Auch auf Kapitalerträge wird Kirchensteuer fällig. Seit 2015 ziehen Banken die Kirchensteuer automatisch als Zuschlag auf die Abgeltungsteuer ab. Wer also ein Sparkonto, Aktien oder Fonds hat, zahlt auch darauf Kirchensteuer. Berechnen Sie die Gesamtbelastung mit unserem Kapitalertragssteuer-Rechner.
Die Kirchensteuer als Sonderausgabe
Ein kleiner Trost: Die gezahlte Kirchensteuer können Sie in der Steuererklärung als Sonderausgabe absetzen. Das mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen und senkt damit Ihre Einkommensteuer. Der tatsächliche finanzielle Effekt der Kirchensteuer ist also etwas geringer als der Bruttobetrag auf Ihrer Gehaltsabrechnung.
Bei einem Steuersatz von 35 Prozent und einer Kirchensteuer von 522 Euro bekommen Sie über die Steuererklärung etwa 183 Euro zurück. Die effektive Belastung liegt also bei rund 339 Euro. Trotzdem bleibt es eine spürbare Abgabe.
Lohnt sich der Kirchenaustritt finanziell?
Rein finanziell betrachtet: ja. Wer aus der Kirche austritt, spart sofort die Kirchensteuer. Bei einem durchschnittlichen Gehalt sind das mehrere hundert Euro pro Jahr. Über ein ganzes Berufsleben gerechnet können das leicht 20.000 bis 50.000 Euro sein.
Aber Geld ist natürlich nicht alles. Mit dem Austritt verlieren Sie bestimmte Rechte:
- Keine kirchliche Trauung oder Beerdigung mehr (Ausnahmen gibt es je nach Diözese/Landeskirche)
- Kein Patenamt bei Taufen
- Einschränkungen bei der Beschäftigung im kirchlichen Dienst (Caritas, Diakonie, kirchliche Krankenhäuser und Schulen)
- Kein Stimmrecht in der Kirchengemeinde
Besonders der letzte Punkt kann relevant sein: Wer bei der Caritas, Diakonie oder einem kirchlichen Krankenhaus arbeitet, könnte durch den Kirchenaustritt seinen Arbeitsplatz gefährden. Die Rechtslage hat sich hier in den letzten Jahren zwar gelockert, aber informieren Sie sich vorher genau.
Wie funktioniert der Kirchenaustritt?
Der Austritt erfolgt in den meisten Bundesländern beim Standesamt oder Amtsgericht Ihres Wohnortes. Sie müssen persönlich vorstellig werden und Ihren Personalausweis mitbringen. In manchen Bundesländern fällt eine Gebühr an — in der Regel zwischen 10 und 60 Euro (in Brandenburg und Bremen ist der Austritt kostenlos).
Nach dem Austritt erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese sollten Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen, damit der Kirchensteuerabzug ab dem Folgemonat gestoppt wird. Die Änderung wird auch automatisch an die Finanzverwaltung übermittelt, aber es kann ein bis zwei Monate dauern, bis alles umgestellt ist.
Sonderfälle: Ehepaare mit unterschiedlicher Konfession
Wenn ein Ehepartner Kirchenmitglied ist und der andere nicht, gibt es das sogenannte besondere Kirchgeld in einigen Bundesländern. Das betrifft vor allem Fälle, in denen der kirchenangehörige Partner kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen hat und der besserverdienende Partner konfessionslos ist.
Die Regeln dazu sind je nach Bundesland und Religionsgemeinschaft unterschiedlich und ziemlich kompliziert. Wenn Sie in einer solchen Konstellation sind, lohnt sich ein Blick in unseren Gehaltsrechner, der die Kirchensteuer je nach Familienstand und Bundesland berücksichtigt.
Kirchensteuer im Vergleich: Wie viel sparen Sie wirklich?
Hier ein paar Beispielrechnungen für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse 1 (9 Prozent Kirchensteuersatz):
- 30.000 Euro brutto: ca. 300 Euro Kirchensteuer pro Jahr
- 45.000 Euro brutto: ca. 520 Euro Kirchensteuer pro Jahr
- 60.000 Euro brutto: ca. 900 Euro Kirchensteuer pro Jahr
- 80.000 Euro brutto: ca. 1.500 Euro Kirchensteuer pro Jahr
- 100.000 Euro brutto: ca. 2.200 Euro Kirchensteuer pro Jahr
Nutzen Sie unseren Kirchensteuer-Rechner für Ihren individuellen Betrag. Sie können dort auch vergleichen, wie Ihr Nettogehalt mit und ohne Kirchensteuer aussieht.
Fazit
Die Kirchensteuer ist eine spürbare Abgabe, die mit steigendem Einkommen immer stärker ins Gewicht fällt. Ob sich ein Austritt lohnt, ist letztlich eine persönliche Entscheidung — finanziell, aber auch ideell. Wenn Sie sich unsicher sind, rechnen Sie erst mal durch, was Sie tatsächlich zahlen. Mit unserem Kirchensteuer-Rechner und dem Gehaltsrechner haben Sie die Zahlen in Sekunden schwarz auf weiss.