Wenn ein Baby kommt, ändert sich alles — auch die finanzielle Situation. Plötzlich bleibt ein Elternteil (oder beide) zu Hause, und das Einkommen sinkt. Genau dafür gibt es das Elterngeld: eine staatliche Leistung, die den Einkommensausfall nach der Geburt zumindest teilweise auffängt.
Aber wie viel Elterngeld bekommt man eigentlich? Wie lange wird es gezahlt? Und welche Variante ist die beste? In diesem Artikel erklären wir alles, was Sie wissen müssen — einfach und ohne Behördendeutsch.
Was ist Elterngeld und wer hat Anspruch?
Elterngeld ist eine Familienleistung des Bundes. Anspruch hat grundsätzlich jeder Elternteil, der:
- in Deutschland lebt (oder hier unbeschränkt steuerpflichtig ist)
- mit dem Kind in einem Haushalt lebt
- das Kind selbst betreut und erzieht
- nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet (beim Basiselterngeld)
Das gilt für Angestellte, Beamte, Selbständige und auch für Personen, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren. Auch Studierende und Hausfrauen/Hausmänner bekommen Elterngeld — dann allerdings den Mindestbetrag.
Die drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Basiselterngeld: Das ist die klassische Variante. Es wird für maximal 12 Monate gezahlt (plus 2 Partnermonate, wenn auch der andere Elternteil Elternzeit nimmt — macht zusammen 14 Monate). Die Höhe beträgt 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat.
ElterngeldPlus: Hier bekommen Sie die Hälfte des Basiselterngeldes, dafür aber doppelt so lange — bis zu 24 Monate (plus 4 Partnermonate). Das lohnt sich besonders, wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten wollen. Denn beim ElterngeldPlus wird der Zuverdienst günstiger angerechnet als beim Basiselterngeld.
Partnerschaftsbonus: Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, gibt es für jeden noch einmal 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Das ist der Partnerschaftsbonus — eine Belohnung dafür, dass sich beide die Betreuung teilen.
Sie können die Varianten auch kombinieren. Zum Beispiel: 6 Monate Basiselterngeld, dann 12 Monate ElterngeldPlus. Die Möglichkeiten sind flexibel. Nutzen Sie unseren Elterngeld-Rechner, um verschiedene Szenarien durchzuspielen.
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Die Berechnung basiert auf Ihrem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen in den 12 Monaten vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz). Dabei wird nicht Ihr tatsächliches Netto von der Gehaltsabrechnung genommen, sondern das Finanzamt rechnet das sogenannte „Elterngeld-Netto" aus — das ist eine vereinfachte Berechnung, die von Ihrem Brutto ausgeht und pauschale Abzüge vornimmt.
Die Ersatzrate beträgt:
- 67 Prozent bei einem Nettoeinkommen bis 1.200 Euro
- 65 Prozent bei einem Nettoeinkommen ab 1.240 Euro
- Dazwischen wird stufenweise abgesenkt (je 0,1 Prozentpunkt pro 2 Euro)
- Bei einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent
Ein Beispiel: Wenn Sie vor der Geburt netto 2.500 Euro verdient haben, beträgt Ihr Basiselterngeld 65 Prozent davon, also 1.625 Euro pro Monat. Bei einem Netto von 1.000 Euro wären es 670 Euro (67 Prozent). Und wer vorher nichts verdient hat, bekommt den Mindestbetrag von 300 Euro.
Unser Elterngeld-Rechner nimmt Ihnen die Rechenarbeit ab und berücksichtigt auch Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag.
Wichtige Änderungen seit 2024
Seit April 2024 gelten neue Einkommensgrenzen für den Elterngeldanspruch. Paare mit einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen von mehr als 200.000 Euro pro Jahr haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 150.000 Euro. Vorher lag die Grenze bei 300.000 Euro — die Absenkung betrifft also durchaus auch Normalverdiener-Paare, bei denen beide gut verdienen.
Ausserdem können Eltern die Basiselterngeld-Monate nicht mehr gleichzeitig nehmen (mit Ausnahme des ersten Lebensmonats des Kindes). Das war früher anders und ermöglichte es beiden Eltern, gleichzeitig zu Hause zu bleiben. Jetzt geht das nur noch mit ElterngeldPlus oder dem Partnerschaftsbonus.
Tipps: So holen Sie das Maximum heraus
Steuerklasse wechseln: Wenn Sie als Paar in den Steuerklassen 3/5 sind, kann es sich lohnen, die Steuerklasse desjenigen Elternteils, der Elterngeld beziehen wird, rechtzeitig auf 3 zu wechseln. Dadurch steigt das Nettoeinkommen vor der Geburt — und damit auch das Elterngeld. Wichtig: Der Wechsel muss mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz erfolgen. Nutzen Sie unseren Steuerklassenrechner, um die optimale Kombination zu finden.
Partnermonate nutzen: Wenn auch der andere Elternteil mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt, bekommen Sie als Familie insgesamt 14 statt 12 Monate Basiselterngeld. Das sind bei einem Durchschnittseinkommen schnell 2.000 bis 3.000 Euro mehr.
ElterngeldPlus bei Teilzeit: Wenn Sie ohnehin planen, in Teilzeit zurückzukehren, ist ElterngeldPlus oft die bessere Wahl. Sie können bis zu 32 Stunden arbeiten und bekommen trotzdem ElterngeldPlus — und das für doppelt so viele Monate.
Geschwisterbonus: Wenn Sie bereits ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren haben, bekommen Sie einen Geschwisterbonus von 10 Prozent (mindestens 75 Euro beim Basiselterngeld, mindestens 37,50 Euro beim ElterngeldPlus).
Wo beantragen Sie Elterngeld?
Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes beantragt. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort. Den Antrag können Sie in vielen Bundesländern inzwischen online stellen — zum Beispiel über „Elterngeld Digital" auf dem Portal des Bundesfamilienministeriums.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag innerhalb der ersten 3 Lebensmonate des Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Monate rückwirkend gezahlt.
Fazit
Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Stütze für junge Familien. Mit der richtigen Planung — insbesondere beim Steuerklassenwechsel und der Wahl zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus — können Sie deutlich mehr herausholen. Rechnen Sie Ihre persönliche Situation mit unserem Elterngeld-Rechner durch und planen Sie frühzeitig.