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Steuer-News

Steuererklärung 2025: Was Sie 2026 absetzen können

Sarder Iftekhar17 March 202610 min read
Steuerformulare und Taschenrechner auf einem Schreibtisch

Jedes Jahr im Frühjahr beginnt für Millionen Deutsche die gleiche Pflicht — oder Chance: die Steuererklärung. Für das Steuerjahr 2025, die Sie bis zum 31. Juli 2026 (bzw. bis Ende Februar 2027 mit Steuerberater) einreichen müssen, gibt es einige wichtige Neuerungen. Wer diese kennt, kann oft mehrere Hundert Euro zurückbekommen. In diesem Artikel gehen wir systematisch durch die wichtigsten Absetzposten und erklären, was sich gegenüber dem Vorjahr geändert hat.

Die wichtigsten Freibeträge für 2025

Der Grundfreibetrag wurde für 2025 auf 11.784 Euro angehoben (2024: 11.604 Euro). Das bedeutet: Erst ab diesem Betrag beginnt die Einkommensteuer zu greifen. Für verheiratete Paare mit gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich dieser Betrag auf 23.568 Euro. Die Anhebung soll die sogenannte kalte Progression ausgleichen — also verhindern, dass Gehaltserhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerlast führen.

Der Kinderfreibetrag liegt 2025 bei 6.612 Euro pro Kind (zusammen mit dem Betreuungsfreibetrag: 9.312 Euro). Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist (sogenannte Günstigerprüfung). Berechnen Sie Ihren Anspruch mit unserem Kindergeld-Rechner.

Werbungskosten: Mehr absetzen als die Pauschale

Die Werbungskostenpauschale beträgt 2025 weiterhin 1.230 Euro. Jeder Arbeitnehmer bekommt diesen Betrag automatisch angerechnet — ohne Belege. Doch wer höhere berufliche Ausgaben hat, sollte diese unbedingt einzeln angeben. Typische Werbungskosten umfassen:

  • Fahrtkosten zur Arbeit: Die Pendlerpauschale beträgt 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 km und 38 Cent ab dem 21. Kilometer (einfache Strecke). Bei 30 km Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen ergibt sich ein Abzug von rund 2.540 Euro.
  • Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr (210 Tage). Diese Pauschale können Sie auch geltend machen, wenn Sie kein separates Arbeitszimmer haben.
  • Arbeitsmittel: Computer, Software, Büromöbel, Fachliteratur. Einzelgegenstände bis 952 Euro brutto können sofort abgesetzt werden (GWG-Grenze).
  • Fortbildungskosten: Kursgebühren, Fachliteratur, Fahrt- und Übernachtungskosten bei Fortbildungen sind vollständig absetzbar.
  • Bewerbungskosten: Auch bei erfolgloser Bewerbung absetzbar — Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch, Bewerbungsfotos, Porto.

Berechnen Sie mit unserem Einkommensteuer-Rechner, wie sich diese Abzüge auf Ihre Steuerlast auswirken.

Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen

Zu den wichtigsten Sonderausgaben zählen die Vorsorgeaufwendungen. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind 2025 zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar (der Höchstbetrag liegt bei 27.566 Euro für Alleinstehende). Auch private Altersvorsorge lohnt sich steuerlich: Bei der Riester-Rente erhalten Sie staatliche Zulagen plus den Sonderausgabenabzug. Beiträge zur Basisrente (Rürup) sind ebenfalls bis zum Höchstbetrag absetzbar.

Weitere Sonderausgaben, die oft vergessen werden:

  • Kirchensteuer: Wird automatisch als Sonderausgabe berücksichtigt.
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge: Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar. Spenden bis 300 Euro benötigen nur den Kontoauszug als Beleg.
  • Kinderbetreuungskosten: Zwei Drittel der Kosten für Kita, Tagesmutter oder Babysitter, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr.
  • Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten: Bis zu 13.805 Euro im Rahmen des Realsplittings.

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen

Diese Steuerermäßigungen werden direkt von der Steuerschuld abgezogen — sie sind also besonders wertvoll:

  • Handwerkerleistungen: 20 Prozent der Arbeitskosten (nicht Materialkosten), maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Das umfasst Renovierungen, Reparaturen und Modernisierungen in Ihrer Wohnung.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro Steuerermäßigung. Dazu zählen Putzhilfe, Gartenpflege, Umzugshelfer oder Pflegedienste.

Wichtig: Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden — Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Außergewöhnliche Belastungen

Hohe Krankheitskosten, Zahnersatz, Brillen oder Kuren können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, sofern sie eine zumutbare Belastung überschreiten. Diese zumutbare Belastung liegt je nach Einkommen und Familienstand zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Auch Kosten für eine Behinderung (Behinderten-Pauschbetrag) oder Pflegekosten fallen in diese Kategorie.

Nutzen Sie unseren Steuerklassen-Rechner, um die optimale Steuerklassenkombination für Ihre Situation zu ermitteln.

Fazit: So holen Sie das Maximum heraus

Die durchschnittliche Steuererstattung in Deutschland liegt bei rund 1.095 Euro — doch viele Steuerzahler verschenken bares Geld, weil sie Absetzposten nicht kennen oder vergessen. Unser Tipp: Sammeln Sie das ganze Jahr über Belege, nutzen Sie elektronische Steuerprogramme wie ELSTER, WISO oder Taxfix, und prüfen Sie systematisch alle Kategorien. Die Investition von zwei bis drei Stunden kann sich mit einer vierstelligen Erstattung bezahlt machen.

Berechnen Sie Ihr Nettoeinkommen und Ihre Steuerbelastung mit unserem Gehaltsrechner — und planen Sie Ihre Steuererklärung 2025 strategisch.

Quellen: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Statistisches Bundesamt (Destatis), Lohnsteuer-Kompakt. Stand: März 2026.

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